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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Erstelldatum07.12.2023

am Dienstag, den 12. Dezember 2023, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3

1. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

2. Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 der Gemeinde Ubstadt-Weiher sowie der Eigenbetriebe "Pflegeheim", "Freizeitzentrum Hardtsee", "Abwasserbeseitigung" und "Wasserwerk"Vorlage: VÖ/155/2023

3. Übersicht über verschiedene Steuern, Gebühren und Entgelte 2024 der Gemeinde Ubstadt-WeiherVorlage: VÖ/156/2023

4. Gebühren und Entgelte 2024 – Abwassergebühren; Festsetzung der Gebühren zum 01.01.2024Vorlage: VÖ/159/2023

5. Gebühren und Entgelte 2024 – Wasserzins; Festsetzung der Gebühren zum 01.01.2024Vorlage: VÖ/160/2023

6. HebesatzsatzungVorlage: VÖ/149/2023

7. Neues Wohnbaugebiet in Weiher/Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiher Nord"Hier: Geringfügige Änderung des BebauungsplanesVorlage: VÖ/153/2023

8. Friedhof Ubstadt – EhrengräberVorlage: VÖ/154/2023

9. VerkehrsberuhigungsmaßnahmenErsatzlose Entfernung eines Verkehrsberuhigungselements in Weiher, SchulstraßeVorlage: VÖ/157/2023

10. Ertüchtigung/Neubau der Brücke am Schneidmühlwehr über dem Kriegbach, OT StettfeldHier: Beauftragung des Ingenieurbüros Rothenhöfer aus KarlsruheVorlage: VÖ/158/2023

11. Hochwasserschutzmaßnahmen am Kraichbach oberhalb B3 in UbstadtVorlage: VÖ/150/2023

12. Elektronische Lautsprecheranlage (ELA) Grundschule WeiherVorlage: VÖ/151/2023

13. Erneuerung der Lautsprecheranlage im Freizeitzentrum HardtseeVorlage: VÖ/152/2023

14. Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 4. Quartal 2023Vorlage: VÖ/161/2023

15. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

16. Mitteilungen und Anfragen

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.

Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Zu TOP 2: Nachdem die Grundzüge des Haushaltsplanentwurfs einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen einer Klausurtagung am 30.11.2023 den Gemeinderäten vorgestellt wurden, wird Bürgermeister Löffler jetzt den Entwurf des Haushalts 2024 der Gemeinde und ihrer Eigenbetriebe einbringen. Ein Bürgergespräch zum Thema Haushalt 2024 findet am 21.12.2023 um 19.00 Uhr statt, die Verabschiedung des Haushalts im Gemeinderat ist am 23. Januar 2024 vorgesehen.

Zu TOP 3: Der Gemeinderat erhält eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Steuern, Gebühren und Entgelte 2024 der Gemeinde.

Zu TOP 4: Der Gemeinderat entscheidet über die Höhe der Schmutzwassergebühr sowie der Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2024, ebenso über die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024.

Zu TOP 5: Das Gremium entscheidet über die Höhe des Wasserzinses für den Bezug von Frischwasser und über die Höhe der Grundgebühr. Ebenso entscheidet er über die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024.

Zu TOP 6: Bisher wurden die Hebesätze innerhalb der Haushaltssatzung beschlossen. Dies hat die Verwaltung dazu ermächtigt, auch nach Ende des Haushaltsjahres, noch vor Rechtskraft der neuen Haushaltssatzung, weiterhin Steuern nach den vorläufigen Sätzen des Vorjahres zu erheben. Für die Grundsteuerreform sind zum 01.01.2025 neue Grundsteuer-Hebesätze erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze mittels separater Hebesatzsatzung zu beschließen, um sie zeitlich unabhängig vom Haushaltsplan 2025 ändern zu können und keine konkurrierenden Satzungen zu schaffen. Der Gemeinderat entscheidet über die Hebesatzsatzung.

Zu TOP 7: Gemäß dem aktuellen Bebauungsplanentwurf „Weiher Nord“ ist im Zufahrtsbereich von der Hauptstraße ins Neubaugebiet die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Bei fünf der sechs Grundstücke, die direkt an die zukünftige Erschließungsstraße angrenzen, ist bisher schon eine dreigeschossige Bebauung zulässig, bei einem Grundstück lediglich eine zweigeschossige Bebauung. Der Bebauungsplan soll diesbzgl. geringfügig geändert werden, sodass künftig auch bei diesem sechsten Grundstück eine Bebauung mit drei Vollgeschossen möglich wird. Der Gemeinderat entscheidet über die geringfügige Änderung des Bebauungsplanes und über den Entwurf der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Zu TOP 8: Bei drei der fünf Ehrengräber in der Ubstadter Friedhofsmitte wurden Standsicherheitsmängel und Baufälligkeit festgestellt. Es handelt sich um reine Erinnerungsmonumente für Pfarrer und Ordensschwestern mit früherer Wirkungsstätte in Ubstadt, da sich der Friedhof zu den damaligen Sterbezeitpunkten der Personen als Kirchhof im heutigen Pfarrgarten befunden hat und sie dort bestattet wurden. Die Gemeinderatsmitglieder aus dem Ortsteil Ubstadt haben sich im März bei einem Besichtigungstermin für das Auflassen der Grabstätten an der heutigen Position ausgesprochen und die Grabsteine zu erhalten und an einem neuen Platz wieder aufzustellen. Gedacht ist an die östliche Außenmauer (rechts vom unteren Eingang aus Richtung Berzbach/Kleingartenanlage). Der Gemeinderat entscheidet über die Versetzung der fünf Ehrengräber und über die Beauftragung einer Fachfirma.

Zu TOP 9: In Weiher musste im Rahmen der Breitbandverlegung der Baumbestand im Verkehrsberuhigungselement auf Höhe des Hausanwesens Schulstraße 22 entfernt werden. Die Pflanzung hatte bereits Wurzelschäden am Mauerwerk des Hauses verursacht. Da das Element nach heutiger Einschätzung an dieser Stelle entbehrlich ist, und auch von der Fahrdynamik her eher Lärm produziert und für die Busdurchfahrt verkehrsbehindernd wirkt, wird vorgeschlagen, auf eine Wiederherstellung zu verzichten und das Element rückzubauen, sodass die Fläche wieder dem Verkehr zur Verfügung steht. Der Gemeinderat entscheidet über die Entfernung des Verkehrsberuhigungselementes und den entsprechenden Rückbau.

Zu TOP 10: Die Brücke am Schneidmühlwehr im Gewann Bockwiesen in Stettfeld weist stellenweise gravierende Mängel auf. So muss dringend eine Betoninstandsetzung der Brückenkappen, -brüstungen und der Unterseite der Brückentafel durchgeführt werden. Am Fahrbahnbelag sind Asphalt- und Abdichtungsarbeiten durchzuführen. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragserteilung an ein Ingenieurbüro für Planung, Bauleitung und Tragwerksplanung für die Erneuerung des Überbaus der Brücke mit Ertüchtigung der Wiederlager.

Zu TOP 11: Ergänzend zu dem im Planfeststellungsverfahren befindlichen Hochwasser-/Ökologieprojekt Kraichbach wurden im Gesamtkonzept Hochwasserschutz auch für den in Gemeindeeigentum befindlichen oberstromigen Abschnitt in Ubstadt von der Seegrabenstraße bis zur B3 Maßnahmen entwickelt. Um die Hochwassergefahr auf der ca. 300 m langen Fließstrecke entlang der Salzbrunnenstraße zu bannen und einen 100-jährlichen Hochwasserschutz herzustellen, sind umfangreiche Maßnahmen wie Verwallungen/Damm oder Mauern erforderlich. Hierzu müssen eine Bedarfsplanung und hydraulische Untersuchungen beauftragt werden für Vermessung, gewässerhydraulische Berechnungen und Beratung/Abstimmung. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe der Arbeiten an ein Fach-Ingenieurbüro. Außerdem entscheidet er über den Finanzierungsvorschlag für die Mehrausgaben.

Zu TOP 12: Die elektrische Lautsprecheranlage in der Grundschule Weiher ist in die Jahre gekommen, und die Funktionalität ist zwischenzeitlich sehr eingeschränkt. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht gegeben. Über die elektronische Lautsprecheranlage läuft, neben den Schuldurchsagen, das Gongsignal und die Brand- und Amokalarmierung. Der Gemeinderat entscheidet über die Beschaffung und die Installation der elektronischen Lautsprecheranlage zuzüglich der notwendigen Elektroarbeiten.

Zu TOP 13: Die Lautsprecheranlage beim Freizeitzentrum Hardtsee fällt immer wieder aus, die Instandsetzung bedeutet für die Mitarbeiter vor Ort einen hohen Zeitaufwand. Das Problem ist die veraltete Technik, defekte Teile werden nicht mehr produziert. Am Hardtsee ist eine funktionierende Lautsprecheranlage unabdinglich, da die Besucher per Durchsage über Falschparker, Unwetterwarnungen, vermisste Personen oder über die Schließung des Freizeitzentrums am Abend informiert werden müssen. Außerdem kann die weitläufige Anlage derzeit nur vom Camperbüro aus bedient werden, was sich für die Mitarbeiter im Notfall als schwierig erweist. Durch eine neue Anlage könnten die Durchsagen auch vom Badeeingang aus durchgeführt werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Erneuerung der Lautsprecheranlage im Freizeitzentrum Hardtsee.

Zu TOP 14: Der Gemeinderat muss über die Annahme der im 4. Quartal 2023 eingegangenen Spenden entscheiden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen der Gemeinderäte und Informationen zu den Sitzungen“.