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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
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Informationen rund um das Thema Abfall

Montag, den 01.07.2024, Restmülltonne  

Dienstag, den 02.07.2024, Bioabfalltonne für Kunden der wöchentlichen Leerung

Restmüllsäcke zum Preis von 7,00 € pro Stück sind beim Bürgerbüro im Rathaus Ubstadt erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Abfuhrkalender. 

Serviceangebot der Gemeindeverwaltung rund um die Themen Abfallentsorgung und Recycling

Tel. Telefonnummer: 07251 617-30, Telefonnummer: -31 oder Telefonnummer: -32

Sperrmüll anmelden, Behälterbestand ändern, An- und Abmeldung zur bzw. von der Abfallentsorgung, Ummeldung, Änderung der Kontaktdaten, Behältertausch und Erfassung von Reklamationen. 

Tel. Telefonnummer: 07251 617 43:

Abfallberatung allgemein, Betrieb Wertstoffhof und Grünabfallsammelplätze.

Kostenfreie Servicenummern des Abfallwirtschaftsbetriebes:

Privatkunden-Telefon:               0800/29 82 020

Sperrmüll-Telefon:                     0800/29 82 030

Auftragsannahme Container:  0800/29 82 010

Reklamationen:                          0800/21 60 150

Öffnungszeiten Kundenservice des Abfallwirtschaftsbetriebes:
Montag – Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr (vor Ort)
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr (vor Ort); zusätzlich telefonisch 08:00 – 17:00 Uhr

Hinweise zur Bereitstellung Ihres Sperrmülls

  • Restsperrmüll, Altholz sowie Metall und Elektrogroßgeräte werden getrennt voneinander mit verschiedenen Fahrzeugen abgefahren. Deshalb ist der Sperrmüll sortiert nach diesen drei Sperrmüllarten bereitzustellen.
  • Bitte nur haushaltsübliche Mengen bereitstellen. Das heißt maximal 5 m³ (z. B. die halbe Gehwegbreite auf einer Länge von 5 m und 1 m hoch und 1 m breit).
  • Einzelstücke dürfen maximal 75 kg schwer, 2 m lang und 1,5 m breit sein. Größere Stücke müssen vorher zerkleinert werden.
  • Kühlgeräte bitte nur aufrecht auf die Straße transportieren und lagern, damit kein Kältemittel entweichen kann.
  • Die Abfälle dürfen frühestens am Vortag der vereinbarten Abholung bereitgestellt werden.
  • Die Abfälle müssen spätestens am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitstehen.
  • Die Sperrmüllabholung kann sich wegen der getrennten Sammlung über mehrere Werktage (maximal 3) hinziehen. So lange muss der Sperrmüll bereitgestellt bleiben.

Informationen zur Biotonne

Wertstoffhof- & Grünabfallsammelplätze

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher betreibt im Ortsteil Stettfeld einen zentralen Wertstoffhof ("Häckselplatz") mit Grünabfallsammelplatz sowie jeweils einen Grünabfallsammelplatz in den Ortsteilen Ubstadt und Zeutern. Angenommen werden haushaltsübliche Mengen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Aufsichtspersonals. Nachfolgend sind die Öffnungszeiten und die Entsorgungsmöglichkeiten aufgeführt. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Ubstadt-Weiher, Telefonnummer: 07251 617-43.

Zentraler Wertstoffhof mit Grünabfallsammelplatz
Örtlichkeit: Ortsteil Stettfeld, Verlängerter Kastanienweg am Kreisel K 3575/K 3584
Gebührenfreie Annahme folgender Wertstoffe: Bioabfälle, Papier, Pappe, Kartonagen, Metalle, Altholz (nicht aus dem Außenbereich), Styropor (nur Verpackungsmaterial), verwertbarer Bauschutt (max. 50 l), Elektrokleingeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien, Altglas und Korken. Grasschnitt, krautige und/oder holzige Grünabfälle sind jeweils getrennt anzuliefern.

Öffnungszeiten:

  • November bis Februar:
    • Montag bis Freitag: 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    • Samstag: 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • März bis Oktober:
    • Montag bis Freitag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Samstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Grünabfallsammelplätze
Gebührenfreie Annahme folgender Abfälle: Grasschnitt, krautige und holzige Grünabfälle. Die drei Fraktionen sind jeweils getrennt anzuliefern. Maximal 5 m³ je Anlieferung.

Grünabfallsammelplatz Ubstadt
Örtlichkeit: Kallenberger Weg/landwirtschaftlicher Verbindungsweg nach Zeutern

Öffnungszeiten:

  • Oktober bis März
    • Samstag: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr


Grünabfallsammelplatz Zeutern
Örtlichkeit: Richtung Östringen, Abfahrt zu den Aussiedlerhöfen, im Verlauf rechts

Öffnungszeiten:

  • Oktober bis März
    • Samstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Abfall-ABC

Mit dem Abfall-ABC können Sie für verschiedene Abfallarten den richtigen Entsorgungsweg finden. Sollte Ihr spezieller Abfall nicht aufgelistet sein, dann rufen Sie uns einfach an:Telefonnummer: 07251 617-43
Das Abfall-ABC finden Sie hier.

Kreismülldeponie Bruchsal

Folgende Abfälle können bei der Annahmestelle für Kleinanlieferungen bei der Deponie Bruchsal gegen Gebühr abgegeben werden:
Altreifen ohne Felgen, Asbest- und Mineralfaserabfälle (speziell verpackt), Baustellenabfälle, nicht verwertbarer Bauschutt, Flachglas und Altfenster, Hausmüll (nur Restabfall), Altholz aus dem Außenbereich, Restsperrmüll. Die Anlieferung ist auf haushaltsübliche Mengen begrenzt.

Telefonische Infos bei der Kreismülldeponie Bruchsal: Telefonnummer: 07251 89996

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:45 Uhr
  • Samstag: 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr

Sperrmüll

Alle Infos zum Thema Sperrmüll und wie Sie ihre Abholung anmelden, finden Sie hier:
Sperrmüll-Infos der Abfall-Wirtschaftsbetriebe LK Karlsruhe

Zusätzliche Sperrmüllabfuhren

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe bietet zusätzlich zu den regulären Sperrmüllabfuhren die Möglichkeit an, über ein Containersystem auch für Privatleute individuell bestimmbare Sperrmüllabfuhren durchzuführen. Diese Sperrmüllabfuhr erfolgt gegen Gebühr, die Entsorgungsschecks der Gemeinde gelten dafür nicht. Folgende beiden Alternativen gibt es: Die Abrufabfuhr erfolgt nach Anmeldung innerhalb von 24 Stunden.Die Expressabfuhr kann sogar innerhalb von zwei Stunden nach Auftragseingang erfolgen. Über ein kostenfreies Info-Telefon werden Ihre Fragen beantwortet unter der TelefonnummerTelefonnummer: 0800 2982030.

Die Auftragsannahme für Abrufabfuhren erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr, samstags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Sperrmüll erst zum Abfuhrtermin bereitstellen - Wichtige Informationen zur Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll, der Tage- und teilweise Wochen vor dem beantragten Abholtermin auf den Gehwegen steht ist ein Ärgernis. Nicht nur, weil dadurch das Ortsbild verschandelt wird, sondern weil dies auch Gefahren birgt, wenn zum Beispiel Fußgänger wegen blockierter Gehwege auf die Straße ausweichen müssen oder spielende Kinder sich an scharfkantigen sperrigen Abfällen verletzen. Dazu kommt, dass der Sperrmüll umso mehr durchwühlt und zerfleddert wird, je länger er steht und nicht selten gesellen sich zum ordnungsgemäß angemeldeten Sperrmüll auch weitere und unerwünschte Abfälle wie Altreifen, Spiegel oder Glasscheiben, die vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen werden dürfen und anschließend vom „Eigentümer“ weggeräumt werden müssen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe appelliert deshalb, angemeldeten Sperrmüll erst kurz vor dem vereinbarten Abfuhrtermin bereitzustellen. Im Hinblick darauf, dass die Sperrmüllabfuhr ab 06:00 Uhr morgens beginnt sollte der Sperrmüll deshalb am besten am Vorabend des Abholtages an den Straßenrand zu stellen. Abgeholt wird nur Sperrmüll, der zuvor beim Abfallwirtschaftsbetrieb oder über das Bürgermeisteramt angemeldet wurde. Notwendig ist auch eine möglichst genaue Angabe, welche Art und Menge von Sperrmüll abgeholt werden soll. Erst nach der Anmeldung erhält man den verbindlichen Abfuhrtermin.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist weiter darauf hin, dass der Sperrmüll immer sortiert nach „Altholz“, „Metalle / Elektrogroßgeräte“ und „Restsperrmüll“ bereitgestellt werden muss, da er getrennt nach diesen drei Sperrmüllarten eingesammelt wird. Ein Fahrzeug sammelt das Altholz, ein weiteres den Restsperrmüll und ein drittes Fahrzeug nimmt die Metalle und Elektrogroßgeräte mit. Aus diesem Grund kann sich die Abholung auch über mehrere Tage erstrecken, da die jeweiligen Einsatzfahrzeuge von Kunde zu Kunde fahren und dort jeweils den Sperrmüll abholen.

Hinweise zur Altglasrecycling

Glas ist zu 100 Prozent ohne Qualitätsverlust wiederverwertbar und kann beliebig oft zu neuen Glasverpackungen verarbeitet werden. Deshalb ist Recyclingglas der wichtigste Stoff bei der Herstellung von neuem Behälterglas. Jede Glasverpackung besteht heute im Schnitt zu rund 60 Prozent aus Recyclingglas, grüne sogar aus bis zu 90 Prozent. Lesen Sie hier wie Sie nachhaltig mit abgängigen Glasverpackungen umgehen können.
https://www.was-passt-ins-altglas.de/richtig-glasrecyceln/

Kompostieren

Genau das passiert bei der Kompostierung im eigenen Garten. Mit der Wiederverwertung der organischen Reste aus Küche und Garten wird ein Naturkreislauf geschlossen und ein wertvolles Produkt gewonnen. Kompostbereitung ist keine Kunst, aber einige Dinge müssen beachtet werden: Auf den Kompost gehören neben weichen, wasserhaltigen Bestandteilen, wie Gemüse, Obst, Gartenabraum auch harte, trockene Bestandteile, wie zerkleinerter Baum- und Strauchschnitt. Alle Rohstoffe für den Kompost müssen gut zerkleinert werden, um den Mikroben (Bakterien und Pilzen) eine möglichst große Angriffsfläche zu schaffen. Der Kompost muss vor Licht und Niederschlägen geschützt sein und deshalb mit Folie oder Vlies abgedeckt sein. Es ist wichtig für die optimale Feuchtigkeit im Komposthaufen zu sorgen: Das Kompostmaterial sollte immer so feucht sein wie ein ausgedrückter Schwamm. Mit den Bedingungen zerkleinern, mischen, feucht halten, abdecken schafft man die idealen Voraussetzungen für die Arbeit der Mikroorganismen im Kompost. So kann die Umwandlung der Reste aus Küche und Garten in kurzer Zeit und ohne lästige Begleiterscheinungen (Fäulnis, Gestank, Ungezieferbefall) geschehen.

Broschüre „Kompostieren leicht gemacht“ (PDF-Dokument, 1,77 MB, 15.05.2023)

Sammeln von Altbrillen

Altbrillen sind für Menschen der Dritten Welt immer noch sehr wertvoll. Die Ärmsten der Armen haben keine Möglichkeit, trotz Sehschwäche und Augenleiden sich entsprechende Sehhilfen zu leisten. In unserer Überflussgesellschaft werden Brillen oft schon nach ein paar Jahren zum Abfall geworfen, weil sie entweder nicht mehr gebraucht werden oder einfach aus der Mode gekommen sind. Um diese Brillen einer sinnvollen Weiterverwertung zuzuführen, hat sich die Gemeinde entschlossen, in den Außenstellen der Ortsteile Weiher, Stettfeld und Zeutern sowie beim Bürgeramt in Ubstadt Sammelbehälter aufzustellen, wo die Brillen eingeworfen werden können. Von Zeit zu Zeit werden dieselben dem Arbeitskreis "Mission" in der Region Koblenz zur Weiterverwendung in der Dritten Welt zur Verfügung gestellt. Bitte machen Sie regen Gebrauch von dieser sinnvollen Möglichkeit der Altbrillenentsorgung.

Verwertung von Gehölzabfällen und pflanzlichen Abfällen

Dürfen Abfälle vom Reb-, Baum- und Heckenschnitt verbrannt werden?

Obstbäume, Sträucher und Reben werden in den kommenden Wochen zurückgeschnitten um im nächsten Jahr wieder gute Erträge zu bringen. Zurück bleibt ein Berg von Gehölzabfall. Wohin damit? Darf man das Schnittgut verbrennen??
Gehölzabfälle unterliegen dem Abfallrecht. Somit gelten die verbindlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Für Schnittgut vom Reb-, Baum- und Heckenschnitt bedeutet das folgendes:

  • Stamm- und Starkholz kann nach ausreichender Lagerung und Trocknung als Heizmaterial dienen und wird –sachgemäße Feuerung vorausgesetzt- so sinnvoll energetisch verwertet.
  • Morsches Holz wird am besten einfach am Stück abgelagert und dient so holzbewohnenden Tieren und Pilzen als Lebensraum.
  • Sonstige Gehölzabfälle sind grundsätzlich dem Stoffkreislauf wieder zu zuführen.
  • Dünnes Holz und Reisig sind bevorzugt zu häckseln und / oder zu kompostieren, und als Dünger oder Mulchmaterial einzusetzen.
  • Gehölzabfälle von Gehölzen mit Bakterien-, Virus- oder Pilzerkrankungen sollten allerdings verbrannt werden, um die Krankheitserreger zu vernichten.
  • Keinesfalls dürfen beim Verbrennen andere Abfälle mit verbrannt werden und Brandbeschleuniger zum Einsatz kommen!
  • Alternativ können Pflanzenabfälle am zentralen Wertstoffhof in Stettfeld / Weiher -für Privatanlieferer kostenfrei- abgeliefert werden.
  • Für Schutzgebiete (auch Feldhecken und –gehölze die als Biotope geschützt sind) gelten besondere Bestimmungen, die im Einzelnen mit dem Umweltamt der Gemeinde abzustimmen sind.
  • Verbrennen ist grundsätzlich nur im Ausnahmefall und mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen zulässig!
  • Beispielsweise ist eine Feuerstelle bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch eine anwesende Person zu beaufsichtigen!
  • Weitere Informationen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sind auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Abfall und Entsorgung‘ ersichtlich oder beim Ordnungsamt zu erfragen.

(Erstellt am 03. Februar 2021)

Eine Pressemitteilung zur Verwertung von pflanlichen Abfällen finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,30 MB, 15.05.2023).