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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Ubstadt Blick auf den Ort
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Gemeinderat

Erstelldatum09.07.2024

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 16. Juli 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

1. Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats
Vorlage: VÖ/085/2024

2. Verpflichtung der Mitglieder des neuen Gemeinderats
Vorlage: VÖ/086/2024

3. Änderung der Hauptsatzung
Vorlage: VÖ/104/2024

4. Festlegung der Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter/-innen
Vorlage: VÖ/087/2024

5. Bestellung der Bürgermeisterstellvertreter/-innen
Vorlage: VÖ/102/2024

6. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Sachkundigen Einwohner und Besetzung der Ausschüsse
Vorlage: VÖ/088/2024

7. Besetzung der Umlegungsausschüsse "Sand", "Tiefeweg Ubstadt" und "Weiher Nord"
Vorlage: VÖ/089/2024

8. Bestellung der Vertreter/-innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Kraichbachgruppe"
Vorlage: VÖ/090/2024

9. Bestellung der Vertreter/-innen der Verbandsversammlung der Musik- und Kunstschule Bruchsal
Vorlage: VÖ/091/2024

10. Bestellung der Jugend- und Seniorenvertreter/-innen der Fraktionen
Vorlage: VÖ/092/2024

11. Festlegung des Vertreters im Kuratorium der Volkshochschule
Vorlage: VÖ/093/2024

12. Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises Vereinsförderung
Vorlage: VÖ/094/2024

13. Bestellung der Mitglieder im Arbeitskreis Schulsanierung/Außenanlage
Vorlage: VÖ/095/2024

14. Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses "Kindergartenneubau Zeutern"
Vorlage: VÖ/096/2024

15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

16. Mitteilungen und Anfragen

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Die ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats werden in der Sitzung verabschiedet. Außerdem sollen bei dieser Gelegenheit Mitglieder für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat geehrt werden.

Zu TOP 2: Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wurden 20 Kandidatinnen und Kandidaten in den Gemeinderat gewählt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gültigkeit der Wahl bestätigt. Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Zu TOP 3: In der Hauptsatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher ist unter § 6 festgelegt, dass die beratenden Ausschüsse - Verwaltungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik - gebildet werden. Diese bestehen derzeit nach der Hauptsatzung aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und acht weiteren Mitgliedern des Gemeinderats, ferner bestellt der Gemeinderat vier Sachkundige Einwohner als ständige Mitglieder. Aus den Reihen des Gemeinderats wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Zahl der Sachkundigen Einwohner in diesen beiden Ausschüssen von vier auf sechs zu erhöhen, so dass die Fraktion der CDU und der Freien Wählervereinigung jeweils zwei Sachkundige Einwohner als ständige Mitglieder benennen können, die Fraktionen der SPD und der Grünen jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin. Dies kann nur geschehen, wenn die Hauptsatzung entsprechend geändert wird. Eine Änderung der Hauptsatzung ist nach § 4 Absatz 2 Gemeindeordnung nur möglich, wenn sie mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats beschlossen wird (elf Stimmen). Der Gemeinderat entscheidet über die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Zu TOP 4: Der Gemeinderat wird über die Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter beschließen.

Zu TOP 5: Auf Antrag aus den Reihen des Gemeinderats sollen die Bürgermeisterstellvertreter/-innen und deren Reihenfolge in geheimer Wahl ermittelt werden.

Zu TOP 6: Unter TOP 3 der Gemeinderatssitzung soll die Zusammensetzung der beiden beratenden Ausschüsse - Ausschuss für Umwelt und Technik und Verwaltungsausschuss – neu festgelegt werden. Wenn dies genehmigt wird, soll der Gemeinderat sodann die entsprechende Sitzverteilung der Fraktionen in diesen Ausschüssen beschließen und die entsprechende Besetzung der Ausschüsse im Wege der Einigung gemäß dem Vorschlag der Fraktionen festlegen.

Zu TOP 7: Derzeit gibt es die Umlegungsausschüsse nach dem Baugesetzbuch, für das Gewerbegebiet „Sand“, für das Baugebiet „Tiefeweg Ubstadt“ und das Baugebiet „Weiher Nord“. Es handelt sich um beschließende Ausschüsse, die für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet werden. Die Ausschüsse sollen mit dem Bürgermeister und einem Vertreter je Fraktion sowie deren Stellvertreter besetzt werden.

Zu TOP 8: Die Gemeinde Ubstadt-Weiher ist Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“ mit Sitz in Forst und stellte dort gemäß der dortigen Verbandssatzung neben dem Bürgermeister drei Vertreter/-innen. Die Verwaltung schlägt – nach Absprache mit dem Verbandsvorsitzenden - vor, dass neben dem Bürgermeister künftig von jeder Gemeinde (Ubstadt-Weiher und Forst) vier Vertreter/-innen bestellt werden, eine/r von jeder Fraktion. Voraussetzung dafür ist noch eine Änderung Verbandssatzung, die in der konstituierenden Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“ erfolgen soll. Im „Vorgriff“ auf die Änderung der Verbandssatzung sollen dennoch bereits vier Vertreter/-innen vorgeschlagen werden. Der Besetzungsvorschlag ist mit den Fraktionen abgestimmt und soll im Wege der Einigung erfolgen. Der Gemeinderat entscheidet über die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“ im Wege der Einigung gemäß dem Vorschlag der Fraktionen.

Zu TOP 9: Der Gemeinderat entscheidet über die Vertreterinnen/Vertreter der Verbandsversammlung der Musik- und Kunstschule Bruchsal gemäß dem Vorschlag der Fraktionen.

Zu TOP 10: Außerdem bestellt der Gemeinderat jeweils einen Jugend- und Seniorenvertreter pro Fraktion und deren Stellvertreter.

Zu TOP 11: Die Gemeinde ist Mitglied bei der Volkshochschule Bruchsal. Bislang war sie durch Jonas Arbogast, der in der Gemeindeverwaltung im Hauptamt tätig ist und auch Leiter der Zweigstelle Ubstadt-Weiher ist, im Kuratorium vertreten. Die Vertretung ist nach jeder Gemeinderatswahl neu festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter – den Außenstellenleiter - auch weiterhin zu beauftragen.

Zu TOP 12: In Ubstadt-Weiher gibt es ein vielfältiges Vereinsleben. Der Arbeitskreis Vereinsförderung soll sich um die Vereinsbelange kümmern, insb. hinsichtlich der Vereinsförderung. Jede Fraktion soll einen Vertreter und dessen Stellvertreter benennen.

Zu TOP 13: Die große Baumaßnahme Sanierung des Alfred-Delp-Schulzentrums ist beendet, die Einweihung hat stattgefunden. Jetzt steht noch die Anlegung der weitläufigen Außenanlage an, wofür ein Ausschuss gebildet werden soll. Jede Fraktion soll einen Vertreter und einen Stellvertreter entsenden.

Zu TOP 14: Für die komplexe Baumaßnahme des neuen Kindergartens in der Ortsmitte Zeutern soll ein Begleitausschuss aus den Reihen des Gemeinderats gebildet werden. Dieser soll mit jeweils einem Vertreter und dessen Stellvertreter pro Fraktion besetzt werden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie hier. „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Gremien“, „Gemeinderat“, „Sitzungen“.