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Ubstadt Blick auf den Ort
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Gemeinderat

Erstelldatum12.06.2024

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 18. Juni 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

  1. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
     
  2. Benennung der Straßen für das Neubaugebiet "Weiher Nord"
    Vorlage: VÖ/083/2024
     
  3. Bauvoranfrage zur Aufstockung und Umnutzung einer Garage mit Schuppen zu einer Gaststätte im unverplanten Innenortsbereich der Gemarkung Ubstadt
    Vorlage: VÖ/084/2024
     
  4. Bauvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich der Gemarkung Zeutern
    Vorlage: VÖ/074/2024
     
  5. Umgestaltung der Ortsmitte Zeutern
    Hier: Beauftragung der Abbrucharbeiten
    Vorlage: VÖ/081/2024
     
  6. E-Carsharing-Angebot mit Ladeinfrastruktur durch die Fa. deer GmbH, Calw
    Vorlage: VÖ/097/2024
     
  7. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Aue, Brühl, Krautgärten 2. Erweiterung" im Ortsteil Stettfeld
    a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
    b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
    c) Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
    Vorlage: VÖ/082/2024
     
  8. Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO); Kanalsanierung
    Hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe
    Vorlage: VÖ/098/2024
     
  9. Neubau der Straßenbeleuchtung im Großgartenweg, OT Ubstadt
    Vorlage: VÖ/078/2024
     
  10. Austausch beschädigter Straßenlaternenmasten in Ubstadt-Weiher
    Vorlage: VÖ/077/2024
     
  11. Voreindicker der Kläranlage
    Hier: Austausch der Trübwasserabzugseinheit
    Vorlage: VÖ/076/2024
     
  12. Rechen/Sandfang der Kläranlage
    Hier: Austausch der Sandwaschanlage
    Vorlage: VÖ/080/2024
     
  13. Beschaffung Schlepper für den Umwelttrupp des Bauhofes
    Hier: Auftragsvergabe
    Vorlage: VÖ/079/2024
     
  14. Umbau Volksbank Unterdorfstraße 3 Zeutern
    Vorlage: VÖ/099/2024
     
  15. Verkauf Wohngebäude Kapellenstraße 83, Zeutern
    Vorlage: VÖ/075/2024
     
  16. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
     
  17. Mitteilungen und Anfragen

    gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Zu TOP 2: Für das geplante Neubaugebiet „Weiher Nord“ steht noch die Benennung der Straßen mit den jeweiligen Hausnummern an. Zum einen wird die Weiterführung der Hauptstraße um zwei weitere Hausnummern ergänzt, und die Heerstraße ragt in einem kleinen Teilabschnitt in das Neubaugebiet hinein, ohne dass hier zusätzliche Nummern zu vergeben sind. Darüber hinaus sind zwei neue Straßennamen zu vergeben: Für die Haupterschließungsstraße, beginnend ab der Hauptstraße, die zur Heerstraße hin ringförmig verläuft, außerdem für die Stichstraße ab dem Abzweig Heerstraße in Richtung Friedhof. Der Gemeinderat entscheidet über die Weiterführung der Hauptstraße um zwei weitere Grundstücke, über die Weiterführung der Heerstraße ohne zusätzliche Benennung und über die Namensgebung für den Haupterschließungsring und die Stichstraße.

Zu TOP 3: Im Ortskern von Ubstadt beabsichtigen die Antragsteller, eine bestehende Garage und einen Schuppen aufzustocken und umzunutzen in eine Gaststätte. Vor den genannten Gebäulichkeiten ist zudem ein bewirteter Außenbereich geplant. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

Zu TOP 4: Eine Firma, die im Außenbereich der Gemarkung Zeutern angesiedelt ist, beabsichtigt aus betrieblichen Gründen, eine zusätzliche Lagerhalle mit den Maßen 10 x 10 Metern zu errichten. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

Zu TOP 5: Der Gemeinderat hat am 20.06.2023 einer öffentlichen Ausschreibung für die Abrissarbeiten in der Oberdorfstr. 12, 15, 17 und 19 im Ortsteil Zeutern zugestimmt. Nach den Abrissarbeiten soll das Areal neu gestaltet werden und für den Bau eines Gebäudes u.a. mit Kindergartennutzung dienen. Durch die Abrissmaßnahme entsteht eine freie Fläche von insgesamt ca. 1.646 m². Die Submission für die Abrissarbeiten fand am 27.05.2024 statt. Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragserteilung für die Abrissarbeiten.

Zu TOP 6: Das Thema Carsharing gewinnt immer mehr an Bedeutung, damit verbunden auch die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. In der Gemeinde Ubstadt-Weiher wurden bereits einige Carsharingstationen eingerichtet. Zum Teil wurden die Fahrzeuge durch die Gemeinde beschafft, zum Teil durch Firmen. In Ubstadt und in Weiher stehen weiterhin Carsharingfahrzeuge zur Verfügung (Rathaus Ubstadt, Schulzentrum Ubstadt, Fa. Koch – Gewerbegebiet Ubstadt, Kirchplatz Weiher, Hardtsee Weiher). In den Ortsteilen Stettfeld und Zeutern sind zwar Ladesäulen vorhanden, jedoch keine Carsharingfahrzeuge mehr. Aus der Bevölkerung und aus der Mitte des Gemeinderates wurde schon öfter der Wunsch herangetragen, dort wieder Carsharingfahrzeuge zu installieren. Der Gemeinderat entscheidet über die Realisierung zweier weiterer Carsharing-Stationen mit E-Fahrzeugen in Stettfeld und Zeutern.

Zu TOP 7: Der Gemeinderat hat am 21.11.2023 ein Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Aue, Brühl, Krautgärten 2. Erweiterung“ im Ortsteil Stettfeld eingeleitet und den Bebauungsplanänderungsentwurf für die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Im Zuge des Änderungsverfahrens ist vorgesehen, die Fläche für einen Löschwassertank zu vergrößern und die überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster) in nördliche Richtung auszudehnen. Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess stehen als nächste Verfahrensschritte die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und die Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Zu TOP 8: Der Gemeinderat hat am 27.02.2024 der Ausschreibung über die erforderlichen Kanalsanierungsarbeiten für das Jahr 2024 zugestimmt. Der Sanierungsschwerpunkt wird in diesem Jahr im Ortsteil Ubstadt liegen und wird ausschließlich in einem geschlossenen Sanierungsverfahren erfolgen. Durch dieses Sanierungsverfahren werden mittels Roboter sogenannte Inliner oder Kurzliner in den Kanal eingebaut, um schadhafte Stellen abzudichten bzw. zu sanieren. Der Gemeinderat ent-scheidet über die Auftragsvergabe und über die Finanzierung eines Defizits in Höhe von 4.000,00 €.

Zu TOP 9: Der Großgartenweg in Ubstadt, die Straßenverbindung zwischen Oberer Straße und Stettfelder Straße, hat sich in den letzten Jahren zu einer wichtigen innerörtlichen Verbindung, nicht zuletzt auch durch die Erschließung von Neubaugebieten (z.B. Überrück-Erweiterung), entwickelt. Gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg sind die Kommunen verpflichtet, die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage im Rahmen des Zumutbaren zu beleuchten, sobald dies aus polizeilichen Gründen geboten ist. Um einen dauerhaften von der Witterung unabhängigen Betrieb gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung für die Straßenbeleuchtung am Stromnetz angeschlossene LED-Leuchten mit Sensorik vor. Der Gemeinderat entscheidet über den Neubau der Straßenbeleuchtung im Großgartenweg, außerdem über die öffentliche Ausschreibung.

Zu TOP 10: Im Jahr 2023 wurden erneut Standsicherheitsprüfungen an Laternenmasten in der Gemeinde Ubstadt-Weiher durchgeführt. Das Ergebnis war ernüchternd; insgesamt mussten aufgrund der Standsicherheitsprüfung 33 Laternenmasten ausgetauscht werden. Der Austausch der schadhaften Straßenlaternen war für 2024 geplant. Jedoch mussten zwölf Masten aus Sicherheitsgründen bereits 2023 ausgetauscht bzw. erneuert werden. Für den Austausch dieser zwölf Masten hatte die Fa. Netze BW den Auftrag aufgrund der Eilbedürftigkeit erhalten. Inzwischen sind sämtliche 33 Laternenmasten ausgetauscht. Der Gemeinderat soll der Form halber über die nachträgliche Zustimmung für den Auftrag entscheiden.

Zu TOP 11: Im Voreindicker der Kläranlage wird anfallender Klärschlamm in eine bestimmte Konsistenz gebracht, bevor er von dort in den Faulturm zur Ausfaulung gelangt. Der Voreindicker hat ein Nutzvolumen von ca. 100 m³ und stammt aus der Kläranlagenerweiterung (2002 bis 2004) und ist somit über 20 Jahre in Betrieb. Aufgrund von Verschleiß ist das Gehäuse gerissen und die dreh-bare Drahtbürste ausgeschlagen. Leider sind diese Bauteile nicht einzeln reparabel und müssen als ganze Einheit ausgetauscht werden. Da es sich hier um ein Sonderbauteil handelt, gibt es nur sehr wenige Spezialfirmen, die ein solches Bauteil herstellen. Nach umfangreicher Recherche konnten zwei Angebote erhalten werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe und über die Umverwendung der Haushaltsmittel.

Zu TOP 12: Der Sandfang der Kläranlage befreit direkt nach dem Rechen das Abwasser von schnell absetzbaren mineralischen Bestandteilen. Der mitgeführte Sand würde sonst innerhalb der Kläranlage zu unerwünschten Ablagerungen, hohem Verschleiß in den Schlammpumpen und im Faulturm zu hartnäckigen Anbackungen führen. Die Anlage wurde im Zuge der Kläranlagenerweite-rung in den Jahren 2002 bis 2004 installiert, ist nach nun 20-jährigem Betrieb verschlissen und muss ausgetauscht werden. Der Gemeinderat entscheidet über den Austausch der Sandwaschanlage der Kläranlage und über die Finanzierung und Umverwendung von Finanzmitteln.

Zu TOP 13: Für den Umwelttrupp des Gemeindebauhofs muss ein Schlepper angeschafft werden. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom März dieses Jahres wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Prüfung der Angebote wird derzeit durch das Bau- und Umweltamt durchgeführt. Das Ergebnis lag bei Eingabeschluss der Gemeinderatsvorlagen noch nicht vor und wird in der Sitzung präsentiert. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe für den Kauf des Schleppers.

Zu TOP 14: Die Gemeinde hat das ehemalige Volksbankgebäude in der Unterdorfstraße 3 in Zeu-tern Ende 2023 erworben. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1929, wurde 1970 renoviert und 1983 (Obergeschoss) sowie 1992 (Erdgeschoss) saniert. Das Erdgeschoss soll größtenteils an „TanteM“, einen Lebensmittelselbstbedienungsladen, vermietet werden. Außerdem wurde die unentgeltliche Überlassung eines Raumes zum Betrieb eines Geldautomaten an die Volksbank / Sparkasse beschlossen. Nach Erteilung des Bauantrags für die Umnutzung der ehemaligen Bankfiliale in einen „Tante-M“-Laden, wurden Angebote zum Umbau eingeholt. Die Begutachtung durch die Baufirmen hat gezeigt, dass Brandschutzmaßnahmen notwendig sind, die deutlich höhere Kosten als geplant verursachen. Nach vorläufiger Schätzung liegen die Umbaukosten bei rd. 80.000 €; ursprünglich wurde mit rd. 30.000 € kalkuliert. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung über den Umbau des Erdgeschosses, außerdem über die Finanzierung.

Zu TOP 15: Der Gemeinderat hat am 19.03.2024 dem Verkauf des gemeindeeigenen Anwesens im Höchstgebotsverfahren zugestimmt. Eine erste Ausschreibung mit einem Mindestgebot von 250.000 € führte trotz Anfragen und Besichtigungen zu keiner Abgabe eines Gebotes. Der Ausschreibungs-zeitraum endete am 16.05.2024. Es wird daher vorgeschlagen, die Liegenschaft in einer zweiten Ausschreibung meistbietend zu veräußern, wobei ein Mindestgebot von 220.000 € zur Bedingung gemacht werden sollte. Der Gemeinderat entscheidet über den Vorschlag.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie hier. Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen, „Gremien“, „Gemeinderat“, „Sitzungen“.