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Ubstadt Blick auf den Ort
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Gemeinderat

Erstelldatum17.04.2024

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 23. April 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

  1. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
     
  2. Neugestaltung Grundstück Hauptstr. 65, OT Weiher
    Hier: Zustimmung zur Neugestaltung, zur Pflasterauswahl und zur öffentlichen Ausschreibung
    Vorlage: VÖ/043/2024
     
  3. 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ubstadt" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
    Vorlage: VÖ/048/2024
     
  4. Sanierung des Fachwerkhauses in Zeutern
    Hier: Zustimmung für zusätzliche Sanierungsaufwendungen und der erforderlichen Mehrkostenfinanzierung
    Vorlage: VÖ/046/2024
     
  5. Alfred-Delp-Schulzentrum, Hermann-Gmeiner-Gebäude, Dach- und Fassadensanierung
    Hier: Beauftragung des Architekten
    Vorlage: VÖ/042/2024
     
  6. Neubau Fahrradbügel mit begrünter Überdachung um das Rathaus Ubstadt
    Hier: Auftragsvergabe Außenanlagenarbeiten
    Vorlage: VÖ/040/2024
     
  7. Befreiung zur Überschreitung der seitlichen Baugrenze für ein Bauvorhaben zur Erweiterung und Änderung der Dachform und Gebäudehöhe eines Einfamilienhauses im Baugebiet "Schönig-Schleichel-Erweiterung" im Ortsteil Stettfeld
    Vorlage: VÖ/047/2024
     
  8. Bauvorhaben zur Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast im Außenbereich der Gemarkung Ubstadt
    Vorlage: VÖ/049/2024
     
  9. Bauvorhaben zur Umnutzung einer landwirtschaftlichen Halle zu einer Hundepension und einer Hundeschule im Außenbereich der Gemarkung Stettfeld
    Vorlage: VÖ/044/2024
     
  10. Kindergarten "Wolkenflitzer", Kapellenstr. 23, Zeutern
    - Aufnahme in die Bedarfsplanung der Gemeinde
    - Baukostenzuschuss
    Vorlage: VÖ/052/2024
     
  11. Ausschreibung Glasfaseranbindung Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Ubstadt-Weiher
    Vorlage: VÖ/050/2024
     
  12. Ausschreibung Mittagsverpflegung an den Ubstadt-Weiherer Schulen
    Vorlage: VÖ/045/2024
     
  13. Grundstücksangelegenheiten - Verkauf der Liegenschaft Schönbornstr. 9, Stettfeld
    Vorlage: VÖ/053/2024
     
  14. Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2023
    Vorlage: VÖ/051/2024
     
  15. Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 1. Quartal 2024
    Vorlage: VÖ/041/2024
     
  16. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
     
  17. Mitteilungen und Anfragen

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Zu TOP 2: Die Abbrucharbeiten auf dem Grundstück Hauptstr. 65 in Weiher (ehemals Bäckerei Heneka) sind abgeschlossen. Der Baubeginn des Bäckerei-Cafés ist auf Ende Mai angesetzt, die Verkehrswegebauarbeiten sollen im September beginnen. Neben der Zufahrt zur Grundschule und dem geplanten Parkplatz soll auch der Vorplatz des zukünftigen Cafés einen neuen Pflasterbelag erhalten. Für die Verkehrswegebauarbeiten wird eine öffentliche Ausschreibung vorgeschlagen. Der Gemeinderat entscheidet über das Gestaltungskonzept für das Grundstück und über die Preisfindung der Verkehrswegebauarbeiten.

Zu TOP 3: Es geht um die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben im Gewerbegebiet Ubstadt. Demnach sollen künftig Beherbergungsbetriebe und Wohnheime im gesamten Plangebiet ausgeschlossen werden, nachdem sich bei der letzten Änderung diese Bestimmung lediglich auf den Bereich der Gewerbegebietserweiterung beschränkt hat. Für einen bereits genehmigten Betrieb im Gebiet könnte eine sog. „Fremdkörperfestsetzung“ getroffen werden. Der Gemeinderat entscheidet auf Grundlage der neuen Entwurfsplanung erneut über die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren und über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, außerdem über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Zu TOP 4: Ein Großteil der Sanierungsmaßnahmen am Fachwerkhaus Zeutern ist mittlerweile abgeschlossen. Während der Sanierung wurden zahlreiche versteckte Mängel am Bauwerk entdeckt, die behoben werden mussten. Neben den dadurch verursachten zusätzlichen Kosten für die umfängliche Ertüchtigung des Daches sind auch Mehrkosten durch die verlängerten Standzeiten des Gerüstes entstanden. Während der Ausbesserungsarbeiten an der historischen Holzkonstruktion am hinteren Freisitz (Tenne) des Hauptgebäudes wurde festgestellt, dass ein tragender Holzbalken am Sockelbereich morsche und bereits verrottete Stellen aufweist, ein Statiker muss hinzugezogen werden, in Folge müssen die morschen Holzbalkenteile ausgetauscht werden, die darunterliegende Steinfundamentierung durch einen Steinmetz ausgebessert und das Holz gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt werden. Die für die Sanierung bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro sind erschöpft; zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 55.000 Euro sind erforderlich. Der Gemeinderat entscheidet über diese zusätzlichen Sanierungsaufwendungen und die erforderliche Mehrkostenfinanzierung.

Zu TOP 5: Das Hermann-Gmeiner-Schulgebäude in Ubstadt wurde im Jahr 1964 errichtet. In den Jahren 1994/95 erfolgten noch die beiden Kopfbauten, zum einen Richtung Karl-Walter-Straße mit einem Flachdach und in Richtung Hebelstraße mit entsprechenden Sheddächern. Die beiden als Satteldach ausgebildeten Hauptdächer, zum einen belegt mit Welleternit, das zweite mit einem Sandwichpaneel mit ca. 1 cm Dämmung, sollen gegen entsprechende gedämmte Pultdächer ausgetauscht werden. Im Flachdachbereich Richtung Karl-Walter-Straße gab es mehrere Undichtigkeiten. 2023 wurde hier ein Provisorium angebracht, das nun im Zuge dieser Gesamtsanierung ebenfalls mit einem Pultdach ausgestattet werden soll. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe des Planungsauftrags an ein Ingenieurbüro für die Leistungsphasen 1 bis 4. Außerdem entscheidet er über die Ermächtigung der Verwaltung, die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 eigenverantwortlich weiter beauftragen zu können.

Zu TOP 6: Der überdachte Fahrradunterstand am Rathaus Ubstadt wurde im Zuge der Arbeiten für die Brandschutztreppe entfernt. Neue überdachte Fahrradunterstände um das Rathaus sollen errichtet werden. Die Dachflächen der Unterstände sollen begrünt werden und die Verglasung eine Bedruckung zum Schutz der Vögel erhalten.Die Außenanlagenarbeiten dafür wurden öffentlich ausgeschrieben, worauf zwei Angebote eingegangen sind. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe für das Gewerk Außenanlagenarbeiten sowie über die Finanzierung. Die Baumaßnahme ist in der Zeit von Ende Mai bis Ende Juli 2024 vorgesehen.

Zu TOP 7: Im Baugebiet „Schönig-Schleichel-Erweiterung“ in Stettfeld soll ein bestehendes Wohnhaus durch einen Anbau erweitert werden. Im Rahmen der vorliegenden Bauvoranfrage soll zunächst geprüft werden, ob die hier vorliegende Überschreitung der seitlichen Baugrenze genehmigungsfähig ist. Der Bauherr beabsichtigt, eine Änderung der Dachform in ein Flachdach mit einer Traufhöhe von 5,75 m für den Anbau zu errichten. Auch hierfür wird eine Befreiung beantragt. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

Zu TOP 8: Der Gemeinderat wurde im September 2020 informiert, dass im Bereich der Mülldeponie/Schnellbahn ein Standort für eine neue Mobilfunkanlage gesucht wird. Der Standort hat sich im Nachhinein als ungeeignet herausgestellt. Mittlerweile konnte in unmittelbarer Nähe auf einem Privatgrundstück in Absprache mit dem Eigentümer ein neuer Standort gefunden werden. Die Funkübertragungsstation mit Stahlgittermast hat eine Höhe von 43,23 m. Der geplante Funkmast dient nach Auffassung der Verwaltung Telekommunikationsdienstleistungen und ist somit grundsätzlich im Außenbereich zulässig. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

Zu TOP 9: Im Außenbereich der Gemarkung Stettfeld soll eine bestehende landwirtschaftliche Halle zu einer Hundepension umgebaut werden. Das Konzept sieht vor, die Hunde für eine Tagespension zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr bzw. zur Urlaubsbetreuung für mehrere Tage abgeben zu können. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

Zu TOP 10: Im November 2023 hat der Gemeinderat der grundsätzlichen Aufnahme der „Wolkenflitzer GmbH“ mit einer Krippengruppe U 3 und einer Kindergartengruppe Ü 3 in die Bedarfsplanung der Gemeinde Ubstadt-Weiher zugestimmt. Voraussetzung für die Übernahme war, dass die Baumaßnahme zum Umbau einer Kindertagesstätte in dem Anwesen Kapellenstraße 23 in einem zeitlich und finanziell angemessenen Rahmen erfolgen kann. Dazu hat die „Wolkenflitzer GmbH“ eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die das Ergebnis verschiedener Gespräche mit der Fachplanung widerspiegelt. Die Kindertagesstätte kann nicht ausschließlich in den bestehenden Räumlichkeiten untergebracht werden, sondern ein Anbau im rückwärtigen Bereich ist erforderlich. Die entsprechenden Kostenschätzungen liegen vor. Der Gemeinderat soll über die grundsätzliche Aufnahme der „Wolkenflitzer GmbH“ mit einer Krippengruppe U 3 und einer Kindergartengruppe Ü 3 in die Bedarfsplanung der Gemeinde Ubstadt-Weiher und über die Genehmigung der Übernahme eines Baukostenzuschusses zu den Umbaukosten in Höhe von 1,0 Mio. Euro.

Zu TOP 11: Derzeit baut die Deutsche Glasfaser flächendeckend alle Ortsteile der Gemeinde Ubstadt-Weiher mit Glasfaser aus. Allerdings sind die außerhalb der Ortschaften gelegenen Aussiedlerhöfe in Ubstadt-Weiher hierbei nicht mit eingeschlossen. Dies betrifft im Ortsteil Ubstadt den Linden- und Erlenhof; im Ortsteil Weiher das Forsthaus; Ortsteil Stettfeld die Hardtsiedlung und im Ortsteil Zeutern den Martinus- und Damianushof. Der Gemeinderat entscheidet über die Ausschreibung zur Glasfaseranbindung der Aussiedlerhöfe auf der Gemarkung Ubstadt-Weiher.

Zu TOP 12: In den Kernzeitbetreuungen der Ubstadt-Weiherer Grundschulen und in der Nachmittagsbetreuung wird seit Jahren Mittagessen für die Grundschulkinder angeboten. Bisher wurde das Essen im Verpflegungssystem Cook & Freeze (Tiefkühlkostsystem) angewandt. Jedoch nimmt die Anzahl der Kinder, die das Essen in Anspruch nehmen, kontinuierlich zu, sodass die räumliche Kapazität erschöpft ist. Seit Beginn dieses Jahres wurde aus diesem Grund das Verpflegungssystem in den Grundschulen Weiher und Zeutern versuchsweise auf Cook & Hold (Warmverpflegung) umgestellt. Jetzt soll dieses Essensystem auf alle Schulen ausgedehnt werden. Aufgrund der Anzahl von rund 100 Essen pro Tag und der daraus resultierenden Auftragssumme, ist die Gemeinde verpflichtet, die Mittagsverpflegung öffentlich auszuschreiben. Da Ausschreibungsverfahren und Leistungsbeschreibung sehr komplex sind, sollen die Ausschreibung durch eine Fachfirma erfolgen. Der Gemeinderat entscheidet darüber.

Zu TOP 13: Die Gemeinde hat die Liegenschaft Schönbornstr. 9 in Stettfeld im Jahr 2011 aus einer Zwangsvollstreckung heraus ersteigert. Im Zuge der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Knotenpunkt B3/L552 wurden Teile der Liegenschaft abgebrochen bzw. Teile des Grundstückes verkauft. Das Grundstück mit einer Größe von nunmehr 300 m² soll jetzt veräußert werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe an den Höchstbietenden.

Zu TOP 14: Nach dem Gemeindehaushaltsgesetz ist es möglich, Haushaltsreste zum 31.12. eines Jahres in das Folgejahr zu übertragen (Ermächtigungsübertragungen). Dies ermöglicht eine bessere und übersichtlichere Bewirtschaftung der einzelnen Ansätze durch die Verwaltung. Der Gemeinderat entscheidet über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2023.

Zu TOP 15: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hierfinden Sie die Kontaktadressen der Gemeinderäte und Informationen zu den Sitzungen“.