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Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
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Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024

Erstelldatum07.03.2024

Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte. Bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung ca. 70 Zuhörer und ein Pressevertreter anwesend. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öffentlich behandelt: Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wurden alle Beschlüsse einstimmig getroffen.

Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

  • Es meldeten sich neun Mitbürgerinnen und Mitbürger zu Wort, die Fragen, Bedenken und Anregungen zum Thema „Vorranggebiet für Windkraft in Ubstadt-Weiher“ haben. Teilweise konnte Bürgermeister Löffler die Fragen sofort beantworten. Da sich das Verfahren jedoch noch im Anfangsstadium befindet, verwies der Bürgermeister auf eine geplante Informationsveranstaltung, bei der alle offenen Fragen geklärt werden. Auch sagte der Bürgermeister zu, die Bevölkerung bei neuen Erkenntnissen zeitnah über die örtliche Presse transparent in Kenntnis zu setzen.
    (siehe hierzu ausführlicher Bericht)
  • Einem Mitbürger ging es um das Bäckerei-Café, das sich auf dem Aldi-Parkplatz in Ubstadt ansiedeln möchte. Er befürchtet Ruhestörung an den Wochenenden durch lange Öffnungszeiten, Anlieferverkehr und hohe Frequentierung. Der Tagesordnungspunkt wurde im späteren Verlauf der Sitzung behandelt und vom Gemeinderat entschieden (siehe unten, Ziffer „3. Änderung des Bebauungsplans „SB-Markt Ubstadt“).
  • Auch eine Mitbürgerin war gegen die Ansiedlung des Bäckerei-Cafés auf dem Supermarkt-Parkplatz. Man habe in Ubstadt bereits zwei Bäckereien und ein Café, was sie als ausreichend empfinde.
  • Einem Mitbürger ging es um das Regenüberlaufbecken Stettfeld. Er fragte nach, was hier gemacht werde. Der Bürgermeister informierte, dass auf dem Festplatz in Stettfeld für die Gewässerreinhaltung ein Rückhaltebecken gebaut werden solle. Man investiere vier Millionen Euro mit Zuschuss. Der Baubeginn verzögere sich, nach dem Geißenmarkt werde mit den Arbeiten begonnen. Die Planungsunterlagen könne man bei der Gemeinde einsehen.
  • Ein Mitbürger fragte, ob geplant sei, die Umgebung des Kindergartenneubaus in Zeutern zu visualisieren. Er bat zu prüfen, ob sich die moderne Planung in das Umfeld einfüge, man müsse dies bildhaft deutlicher darstellen. Laut Bürgermeister Löffler befinde man sich erst im Stadium einer Studie.

Verabschiedung des Haushaltsplans 2024; Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für den Gemeindehaushalt sowie Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Pflegeheim", "Hardtsee", Abwasserbeseitigung" und "Wasserwerk"

Der Gemeinderat beschloss den in der Sitzung am 12.12.2023 eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich der Haushaltssatzung 2024 für den Gemeindehaushalt und die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2024, jeweils einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027. Zuvor hielten die Sprecher der drei im Gemeinderat vertretenden Fraktionen - CDU, FWV und SPD - ihre Haushaltsreden. Diese sind unter diesem Link nachzulesen.
(Haushaltsplan 2024 verabschiedet: siehe hierzu ausführlicher Bericht)

Kindergartenneubau Zeutern
- Vorstellung der aktuellen Planung

Der Gemeinderat genehmigte die Planung, die das Büro Weindel im Vergabeverfahren eingereicht hat, als Grundlage für die weiteren Planungsphasen.

Neues Wohnbaugebiet in Weiher / Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiher Nord" und Änderung des Flächennutzungsplanes

  1. Der Gemeinderat billigte den Entwurf der zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, den Umweltbericht mit Grünordnungsplan, den Bericht der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und das artenschutzrechtliche Maßnahmenkonzept.
  2. Der Gemeinderat beschloss die nochmalige öffentliche Auslegung des fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  3. Der Gemeinderat beschloss die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zum fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurf gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  4. Der Gemeinderat billigte den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften und beschloss die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  5. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bzgl. der Rücknahme einer Wohnbaufläche an anderer Stelle zu.
  6. Der Gemeinderat stimmte einer Vereinbarung über die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahme ‚Extensive Ackerbewirtschaftung mit naturschutzfachlicher Aufwertung‘ zwischen dem Erschließungsträger und dem Auftragnehmer zu.
    (siehe hierzu ausführlicher Bericht)

Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO); Kanalsanierung
Hier: Zustimmung zum Sanierungsumfang, der Auftragserteilung an das Ingenieurbüro Willaredt und der öffentlichen Ausschreibung

  1. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung bzw. dem Sanierungsumfang der notwendigen Sanierungsarbeiten zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Auftragserteilung an das Ingenieurbüro Willaredt aus Sinsheim für die Planungsleistungen nach HOAI mit den Leistungsphasen 0 bis 9 der vorgesehenen Kanalsanierungsarbeiten 2024 zu.
  3. Der Gemeinderat stimmte der öffentlichen Ausschreibung für die erforderlichen Kanalsanierungsarbeiten zu.

3. Änderung des Bebauungsplanes "SB-Markt Ubstadt" im Gewann "Tiefenweg unterhalb" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung

  1. Der Gemeinderat beschloss – bei drei Enthaltungen - die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „SB-Markt Ubstadt“ im Gewann „Tiefenweg unterhalb“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung.
  2. Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanentwurf.
  3. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  4. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Teilfortschreibung des Regionalplans "Vorranggebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen"
Hier: Vorbereitung der Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschloss, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzgl. der Teilfortschreibung „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ eine positive Stellungnahme abzugeben. Das bedeutet konkret, dass die Gemeinde mit der Ausweisung der beiden Vorranggebiete in Ubstadt-Weiher einverstanden ist. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt zu prüfen, ob durch Aufstellung von Bebauungsplänen evtl. zusätzlich noch weitere Flächen auf der Gemarkung von Ubstadt-Weiher für Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden können.

Regionaler Fernwärmeausbau zur Geothermienutzung - Entscheidung zur Fortführung der Projektentwicklungsgesellschaft PEG bis zum 30. Juni 2025, Zustimmung zur Zuleitung und Planung der Wärmeverteilung

a) Der Gemeinderat stimmte der Fortführung der Projektentwicklungsgesellschaft zu den genannten Konditionen bis zum 30. Juni 2025 zu.
b) Der Gemeinderat erteilte die grundsätzliche Zustimmung zur geplanten Zuleitungstrasse.
c) Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Frage des Verteilnetzes und des Betriebes desselben weiter zu klären, mit dem Ziel, den Ausbau eines örtlichen Nahwärmenetzes auf Basis der Fernwärmezuleitung von Graben-Neudorf anzustreben und das Nahwärmenetz Schulzentrum Ubstadt und, soweit möglich bzw. erforderlich, Teile der Ortschaften Weiher und Ubstadt zu versorgen und für eine erforderliche Zuschussantragstellung vorzubereiten.

Grundstücksangelegenheiten - Verkauf der Liegenschaft Schönbornstr. 9, Stettfeld

Der Gemeinderat stimmte der nochmaligen Ausschreibung mit den Rahmenbedingungen für eine Veräußerung des Grundstücks, Flst. Nr. 238/2, Schönbornstr. 9, mit 300 m² auf Gemarkung Stettfeld, mit einem Mindestgebot von 150.000,00 € und unter der Voraussetzung einer Nutzung mit Versorgungscharakter zu.

Kommunalwahlen 2024

  1. Der Gemeinderat wählte die Besetzung des Gemeindewahlausschusses: Vorsitzender CDU Gerhard Freund, stellvertr. Vorsitzender Otto Stricker. Beisitzer CDU Diana Schroff, stellvertr. Beisitzer Ludwig Bräutigam, FWV: Beisitzer Wolfgang Luft, stellv. Beisitzer Hermann Brecht, SPD: Beisitzer Helmut Dusek, stellv. Beisitzer Herbert Sand.
  2. Der Gemeinderat beschloss die Höhe der Wahlhelfer-Entlohnung bei der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 für ihre ehrenamtliche Tätigkeit: Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu drei Stunden 15 Euro, von mehr als drei Stunden bis sechs Stunden 30 Euro, von mehr als sechs Stunden (Tageshöchstsatz): 40 Euro. Wahlhelfer am Sonntag bei der Europa- und Kommunalwahl erhalten eine Entschädigungspauschale von max. 70 Euro und am Montag von max. 40 Euro. Für die EDV-Eingabe werden bei der Auszählung der Kreistags- und Gemeinderatswahl die Wahlvorstände mit zusätzlichen Personen aufgestockt. Diesen Personen wird für den Einsatz am Sonntag eine Pauschale von 20 Euro und am Montag von 40 Euro gewährt.
  3. Der Gemeinderat stimmte folgender Plakatierungsfrist zu: Für die Europa- und Kommunalwahl wird eine Plakatierung ab dem 27. April 2024 zugelassen für Parteien/Vereinigungen, die auf den Stimmzetteln gelistet sind. Die Neutralität während der Wahlzeit in und an den Gebäuden, in denen sich ein Wahlraum befindet, wird mit einem Schutzbereich definiert.

Änderung der Mitteilungsblattrichtlinien
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Mitteilungsblattrichtlinien bezüglich der Kandidatenvorstellung im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes im Vorfeld von Wahlen mit Wirkung zum 28.02.2024. Die Richtlinien sind im Mitteilungsblatt abgedruckt. Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung mit dem Nussbaum-Verlag über eine Kandidatenvorstellung im Mitteilungsblatt der Gemeinde zu.
(siehe hierzu ausführlicher Bericht)

Mitteilungen und Anfragen:

  • Bürgermeister Löffler informierte, dass im Zuge der Befestigung des Radwegs zwischen Uhland- und Kolpingstraße in Ubstadt von der KVV ein Schutzzaun zwischen Radweg und Bahngleisen gefordert worden sei, weshalb die Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurden.
  • Der Bürgermeister teilte mit, dass momentan Mitarbeiter der Gemeindeprüfungsanstalt im Rathaus seien. Geprüft werde die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss 2019.
  • Der Bürgermeister lud die Mitglieder des Gemeinderats nochmals zur Waldbegehung des Gemeinderats am Samstag, dem 9. März 2024 ein.
  • Ein Gemeinderat monierte abgestellte Fahrzeuge am Friedhof Ubstadt, die Parkplätze für Friedhofsbesucher wegnähmen. Der Bürgermeister sagte zu, dass der Gemeindevollzugsdienst dort künftig verstärkt kontrolliere.
  • Ein Gemeinderat teilte mit, er sei angesprochen worden, ob eine Vermietung in Gewerbegebieten grundsätzlich möglich sei. Laut Bürgermeister Löffler hänge dies von der baurechtlichen Zulässigkeit ab. Nach der Baunutzungsverordnung dürfen im Gewerbegebiet nur der Geschäftsführer oder Aufsichtsführende wohnen. Das Baurechtsamt des Landratsamt Karlsruhe entscheide in Fällen von Verstößen.

Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bei der Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.

  1. Der Gemeinderat stimmte der Stundung von Gewerbesteuer in sechs Fällen zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte zwei Personalentscheidungen zu.

Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidung im elektronischen Verfahren folgenden Beschluss getroffen:

  1. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung von Vorkaufsrechten für ein Grundstück der Gemarkung Weiher und für ein Grundstück der Gemarkung Ubstadt zu.