Bauen
Laufende Bebauungsplanverfahren
Rechtskräftige Bebauungspläne
- Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sand“ im Ortsteil Stettfeld (605 KiB) mit Anlagen (3,2 MiB)
- Inkrafttreten der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Häuser“ im OT Ubstadt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (1,9 MiB)
- Inkrafttreten der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West-Erweiterung“ im OT Weiher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (1,6 MiB)
- Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nord-West-Erweiterung" im OT Weiher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (499 KiB) mit Anlagen (1,4 MiB)
- Inkrafttreten der Satzung über die Stellplatzverpflichtung von Wohnungen (Stellplatzsatzung) (226 KiB)
- Inkrafttreten der 16. Änderung des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Süd“ im OT Stettfeld (508 KiB)
- Inkrafttreten der 8. Änderung des Bebauungsplanes Überrück im OT Ubstadt (1,5 MiB)
- Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Aue-Brühl im OT Stettfeld (1,4 MiB)
- Inkraftreten der 8. Änderung des B-Plans Kleine Brückenwiese im OT Stettfeld (1,3 MiB)
- Inkrafttreten der 9. Änderung des Bebauungsplanes Kuckuckswald im OT Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (6,3 MiB)
- Inkrafttreten der 10. Änderung des Bebauungsplanes Kuckuckswald im OT Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (1,8 MiB)
- Inkrafttreten der 11. Änderung des Bebauungsplanes Kuckuckswald im OT Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (1,3 MiB)
- Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Tiefeweg-Sternen“ im OT Ubstadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (1,4 MiB)
Gemeindebauplätze
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat sich dazu entschieden, einen Teil des Prozesses der Bauplatzvermarktung über die vom Land Baden-Württemberg ausgezeichnete Plattform „Baupilot.com“ abzuwickeln. Diese Plattform entspricht allen Vorgaben der DSGVO.
Mit dem nachstehende Link können Sie sich auf der Plattform „Baupilot“ registrieren und anschließend in die Interessentenliste der Gemeinde Ubstadt-Weiher eintragen.
Damit verpassen Sie keine Informationen mehr und werden sobald eine Bauplatzvergabe in dem von Ihnen gewünschten Ortsteil ansteht per E-Mail informiert.
www.baupilot.com/ubstadt-weiher
Gutachterausschuss
zum 31.05.2021 aufgelöst
Die Novellierung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg machte eine grundsätzliche Neuordnung im Gutachterausschusswesen erforderlich.
Um den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können, haben die Städte Bruchsal, Östringen und Stutensee und die Gemeinden Bad Schönborn, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Walzbachtal, Weingarten und Ubstadt- Weiher eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses geschlossen.
Mit Wirkung vom 01.06.2021 wurden die Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Ubstadt-Weiher nun vollständig auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal übertragen.
Sofern Sie eine Grundstückswertermittlung durch den neuen gemeinsamen Gutachterausschuss beantragen wollen, oder Auskünfte zu Bodenrichtwerten wünschen, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal, Luisenstraße 13 in 76646 Bruchsal wenden.
Tel.: 07251/79177
E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de
Internet: www.bruchsal.de/gutachterausschuss
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal hat am 1. Juni 2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 beschlossen.
Diesen Bodenrichtwerten kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie erstmalig Berechnungsgrundlage der reformierten Grundsteuer ab 2025 werden. Die Steuerpflichtigen müssen zu diesem Zweck zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für die Grundsteuer B unter Angabe des Bodenrichtwerts und der Grundstücksfläche machen.
Den für Ihr Grundstück ermittelten Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 können Sie mit dem nachstehenden Link einsehen:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de
Motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen
Wir möchten darauf hinweisen, dass motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen anmeldepflichtig sind. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher bietet Ihren Einwohnern seit Jahren die Möglichkeit sich für motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen zum Zwecke der Gartenbewässerung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilen zu lassen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit: für Gartengrundstücke bis 300 m² 275 € und für Gartengrundstücke über 300 m² 325 €. Die Befreiung gilt für 10 Jahre.
Leider müssen wir aber immer wieder feststellen, dass motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen/Brunnen ohne Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang betrieben werden, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sollten Sie für Ihren motorbetriebenen Brunnen zur Gartenbewässerung noch keinen Antrag auf Befreiung auf Anschluss- und Benutzungszwang gestellt haben, so sollten Sie dies tun.
Anträge für die Anmeldung der Brunnen sind erhältlich beim Rechnungsamt, Frau Unser Tel.: 07251/617-55.
Online Formular: Antrag auf Befreiung
Online Formular: Wasserrechtliches Verfahren -Landratsamt