Tagesordnung Gemeinderat

Tagesordnung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 14. März 2023, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

 1
Schöffenwahl
Vorlage: VÖ/032/2023
 
 
 2
Sanierung des Fachwerkhauses in Zeutern
Hier: Zustimmung zum Sanierungsumfang, den Planungsaufträgen und den öffentlichen Ausschreibungen
Vorlage: VÖ/031/2023
 
 
 3
Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen im Untergeschoss der Grundschule und Mehrzweckhalle in Stettfeld, weitere Vorgehensweise bzgl. der Trinkwarmwasserbereitung, sowie Photovoltaikanlage
Vorlage: VÖ/030/2023
 
 
 4
Kanalreinigung 2023
1. Beschluss zur Reinigungsstrategie
2. Beauftragung des Ingenieurbüro Willaredt PartG mbB
3. Beschluss zur Vergabeart der Ausschreibung
Vorlage: VÖ/027/2023
 
 
 5
Befreiung zur Änderung der Dachform/Dachneigung und Ausnahme zur Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Bungalows im Baugebiet "Ortszentrum/Burgstraße" im Ortsteil Weiher
Vorlage: VÖ/026/2023
 
 
 6
Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2024 - 2026
Vorlage: VÖ/025/2023
 
 
 7
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
 
 
 8
Mitteilungen und Anfragen
 
 
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
 
Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Als Schöffen sind dem Landgericht Karlsruhe nach Verteilung der Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen auf die Gemeinde Ubstadt-Weiher mindestens sieben Personen vorzuschlagen. Derzeit sind drei Personen aus Ubstadt-Weiher als Schöffe bzw. Hilfsschöffe berufen, die Amtszeit läuft am 31.12.2023 aus. Die Geschäftsdauer beträgt fünf Jahre und läuft vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Wahl der Schöffen obliegt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Bruchsal. Bezüglich der Jugendschöffen stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Karlsruhe stellt die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen auf. Die Gemeinden haben im Vorfeld geeignete Personen zu benennen. Deren Anzahl orientiert sich an der jeweiligen Gemeindegrößengruppe, das heißt für Ubstadt-Weiher sind mindestens drei Frauen und drei Männer als Bewerber mitzuteilen, wobei die doppelte Personenzahl ausdrücklich erwünscht ist. Für die laufende Geschäftsperiode ist eine Person aus Ubstadt-Weiher als Jugendschöffe berufen worden. Die Voraussetzungen und die Geschäftsdauer sind analog der Schöffen. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme der in der Bewerberliste genannten Personen für die Wahl in die Vorschlagsliste der Schöffen und über die Erstellung der Vorschlagslisten der Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss.
 
Zu TOP 2: Das denkmalgeschützte Fachwerkhaus in der Unterdorfstr. 53 in Zeutern wurde im Jahr 1990 umfänglich restauriert. Um das Gebäude langfristig zu erhalten, steht nun eine Sanierung des Haupt- und Nebengebäudes (Tenne) an. In einer Machbarkeitsstudie und in Vorabsprache mit dem Denkmalamt, hat das Architekturbüro Feigenbutz aus Karlsruhe den geplanten Sanierungsumfang und eine Kostenermittlung erarbeitet. Der Gemeinderat entscheidet über die Durchführung bzw. den Sanierungsumfang zum Erhalt des Fachwerkhauses. Außerdem entscheidet er über die Auftragserteilung an ein Architekturbüro für die Planungsleistungen nach HOAI mit den Leistungsphasen 0 bis 9 sowie über die öffentliche Ausschreibung. Er entscheidet ferner über die Auftragserteilung an ein Planungsbüro für die Fachplanung der Heizungsanlage nach HOAI mit den Leistungsphasen 0 bis 9 sowie über die öffentliche Ausschreibung.
 
Zu TOP 3: Bereits im September 2022 wurde der Gemeinderat bzgl. der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitung der Schule Stettfeld informiert. Hierbei sind mehrere Fragen aufgetreten. Dies waren unter anderem Fragen zum Wasserspeicher, zur Photovoltaikanlage als Mix Photovoltaik und Solarthermie und zur Speicherung von Strom. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung über die Ausstattung des Warmwassers im Bereich der beiden Duschräume mit Hygienespeichern. Er entscheidet außerdem, ob die Photovoltaikanlage im Bereich der Grundschule jetzt bereits geplant und ausgeschrieben werden soll. Ferner erhält der Gemeinderat in der Sitzung eine Information über die statische Überprüfung der Dachflächen der Grundschule Stettfeld.
 
Zu TOP 4: Die Kanalreinigungsarbeiten müssen neu ausgeschrieben werden, da der Vertrag mit der ausführenden Firma im Jahr 2022 endete. Die Schmutzwasser-, Mischwasser- und Zuleitungskanäle werden jährlich gereinigt, die Regenwasserkanäle alle drei Jahre. Die Sonderbauwerke - neun Pumpwerke, drei Hebestationen, ein Regenklärbecken, acht Regenüberlaufbecken und zwei Regenrückhaltebecken - werden jährlich gereinigt. Das Kanalnetz der Gemeinde hat mittlerweile eine Länge von ca. 82 km. Es setzt sich aus Schmutz-/Mischwasserkanälen (ca. 65 km), Regenwasserkanälen (ca. 10,2 km) und Verbandskanälen (ca. 6,8 km) zusammen. Der Gemeinderat entscheidet über die Reinigungsintervalle (Schmutzwasser-, Mischwasser-, und Zuleitungskanäle werden jährlich gereinigt, Regenwasserkanäle im Intervall von drei Jahren) und über die Beauftragung eines Ingenieurbüros sowie über die öffentliche Ausschreibung zur Kanalreinigung nach VOL.
 
Zu TOP 5: Im Baugebiet „Ortszentrum/Burgstraße“ ist der Neubau eines Bungalows mit Stellplätzen als Anbau an ein bestehendes Wohnhaus geplant. Vom Bauherrn wurden Abweichungen vom Bebauungsplan beantragt, die die Befreiung zur Änderung der Dachform in ein Pultdach mit 5 Grad Dachneigung sowie eine Ausnahme zur Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze bis zu 10 % der Bebauungstiefe betreffen. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
 
Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat der Teilnahme an der Bündelausschreibung für die Jahre 2024 – 2026 für alle Anschlussobjekte der Gemeinde Ubstadt-Weiher einschl. der Eigenbetriebe bereits zugestimmt. Der Gemeindetag bietet nun verschiedene Lose in Bezug auf „Ökostrom“ an. Dabei verpflichten sich die Anbieter, ausschließlich erneuere Energie zu liefern. Ferner bietet der Gemeindetag ein Los für „Ökostrom mit Neuanlagenquote“ und ein Los „Ökostrom – mit Wertungskriterium Neuanlagenquote“ an. Bei beiden Varianten muss ein Teil des Strombedarfs aus Neuanlagen stammen. Der Gemeinderat entscheidet über die Angebotsvariante für die Strombeschaffung für die Jahre 2024 – 2026.
 
Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Politik“, „Gemeinderat“, „Informationen zu den Mitgliedern und Sitzungen“, „Sitzungen“.