Tagesordnung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 14. Februar 2023, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Regionalplan
1. Fortschreibung des Regionalplans
2. Teilfortschreibung des Regionalplans - regionalbedeutsame Windenergieanlagen
3. Teilfortschreibung des Regionalplans - regionalbedeutsame Photovoltaikfreiflächenanlagen
Vorlage: VÖ/014/2023
2 Ausbau/Neubau von Schienengütertrassen
- Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
Vorlage: VÖ/018/2023
3 Kommunale Wärmeplanung
Vorlage: VÖ/015/2023
4 Ergebnis der Machbarkeitsstudie für die Ortsmitte von Zeutern
Vorlage: VÖ/006/2023
5 Reparatur der Straßen- und Feldwegschäden 2023
Hier: Beschluss zur vorgezogenen öffentlichen Ausschreibung (LOS-Verfahren) für Asphalt- und Pflasterarbeiten sowie zur Preiseinholung der Rissesanierung, dem Patch-System und dem DSK-Verfahren
Vorlage: VÖ/017/2023
6 Stärkung der Schulsozialarbeit
Vorlage: VÖ/019/2023
7 Kommunalwahlen 2024
- Sitzverteilung im Gemeinderat bei Unechter Teilortswahl
Vorlage: VÖ/016/2023
8 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 13. Änderung des Bebauungsplanes "Nord-West" im Ortsteil Weiher im Bereich der Grundstücke Westring 10-20 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage: VÖ/012/2023
9 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ubstadt" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage: VÖ/013/2023
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
11 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Der Regionalplan wird gerade fortgeschrieben. Die Gemeinde hat ihre Stellungnahme abgegeben. Durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wurde ein Landesflächenziel für Regionalpläne vorgegeben. Danach sollen für Wind- und Photovoltaikanlagen jeweils 2 % der Landesfläche reserviert werden. Es gibt Hinweiskarten, in denen dargestellt wird, wo Freiflächenphotovoltaik und Windkraftanlagen in den jeweiligen Regionalplänen möglich sind. Durch die zwischenzeitlich zusätzlich erfolgte Bundesgesetzgebung („Wind-an-Land-Gesetz“) wurde das Flächenziel nochmals fortgeschrieben. In der Sitzung wird der Direktor des Regionalverbandes, Dr. Matthias Proske, den derzeitigen Stand der Regionalplanung sowie der Teilfortschreibungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen und Windenergieanlagen darstellen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen in Ubstadt-Weiher aussprechen.
Zu TOP 2: Die Region Mittlerer Oberrhein liegt an der europäischen Haupttransitstrecke Rotterdam - Genua. Der Abschnitt gehört zum sog. Mittelrhein-Korridor, auf dem Konsum- und Industriegüter zwischen den Regionen und den Hochseehäfen transportiert werden. Da Güterverkehr verstärkt auf die Schiene gehört, ist es grundsätzlich ein unterstützenswertes Anliegen. Seit mehreren Jahren läuft bereits ein Verfahren, um eine mögliche Streckenführung ausfindig zu machen. Untersucht wird in einem sog. Suchraum (Bereich, in dem die Streckenführung grundsätzlich möglich wäre) sowohl der Ausbau der Bestandsstrecken als auch eine Neubaustrecke in bestimmten Abschnitten. Eine mögliche Trassenvariante verläuft entlang der Bundesautobahn A 5. In der Sitzung wird der Direktor des Regionalverbandes, Dr. Matthias Proske, den derzeitigen Stand der Planung und die Einschätzung des Regionalverbandes darlegen sowie seine Empfehlung für das weitere Vorgehen in der Raumschaft vorstellen.
Zu TOP 3: Der Gemeinderat hat am 26. Juli 2022 der Umwelt- und Energieagentur im Landkreis Karlsruhe den Auftrag zur Erstellung einer kommunalen Energie- und Wärmeplanung erteilt. Die Planung befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Unabhängig davon, ergeben sich durch Initiativen der Umwelt- und Energieagentur, zusammen mit der Deutschen Erdwärme, Potentiale zur Nutzung der Geothermie. Im Gespräch ist ein Fernwärmekonzept auf Basis eines Erdwärmekraftwerks. Angeschlossen werden sollen die Gemeinden Dettenheim, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Bruchsal, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim, Gondelsheim und Bretten. Eine regionale Wärmenetzgesellschaft befindet sich in der Gründung. Inwieweit Ubstadt-Weiher ebenfalls Anschlussmöglichkeiten hat und ob diese sinnvoll genutzt werden könnten, bzw. wann dies der Fall sein wird, soll in der Sitzung durch einen Vertreter der Umwelt- und Energieagentur erläutert werden.
Zu TOP 4: Seit längerem befasst sich die Verwaltung mit der Entwicklung der Ortsmitte Zeutern im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses. Geplant war, nach Abbruch des Feuerwehrhauses und der Nebengebäude, nicht ausschließlich eine Wohnbebauung zu verwirklichen, sondern auch weitere Nutzungen zu ermöglichen, die die infrastrukturellen Bedingungen von Zeutern verbessern. Gedacht war an Arztpraxen, gastronomische Nutzung oder Einkaufsmöglichkeiten. In Zeutern ist außerdem ein weiterer Kindergarten mit vier Gruppen erforderlich, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 1. Lebensjahr erfüllen zu können. Um entscheiden zu können, ob dieser Kindergarten, kombiniert mit weiteren Nutzungen, in der Ortsmitte verwirklicht werden kann, wurde ein Architekturbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Ergebnis dieser Studie soll in der Sitzung präsentiert werden.
TOP 5: In Ubstadt-Weiher müssen ein ca. 71 km langes Straßennetz sowie ca. 125 km befestigte Feldwege (ca. 89,6 km Asphaltbelag, ca. 10,6 km Betondecke und ca. 25 km Schotterbelag) unterhalten werden. Aufgrund der milden Witterung wird jetzt schon die Überprüfung der Straßen- und Feldwege durchgeführt. Dieses Jahr müssen wieder Preise für die Straßenreparaturarbeiten eingeholt werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Die Verwaltung erhofft sich dadurch, Interesse für die Ausführung der Sanierungsarbeiten bei Fachfirmen zu wecken, die bis jetzt noch nicht für die Gemeinde tätig waren. Somit sollte sich auch der Bieterkreis für die Asphalt- und Pflasterarbeiten erweitern, um dadurch die Preisfindung zu optimieren. Der Gemeinderat beschließt über die vorgezogene öffentliche Ausschreibung für die Asphalt- und Pflasterarbeiten, außerdem über die Preiseinholung für Rissesanierungen, den Einbau von DSK (dünne Asphaltschichten im Kalteinbau) und das Patch-System.
Zu TOP 6: In den Schulen in Ubstadt-Weiher mit aktuell 1.361 Schülerinnen und Schülern sind derzeit zwei Schulsozialarbeiterinnen mit einem Stellenanteil von insgesamt 1,1 beschäftigt. Es hat sich gezeigt, dass der Bedarf an der Schulsozialarbeit, insbesondere auch durch die Corona-Krise, in den letzten Jahren gewachsen ist. Zieht man Vergleichszahlen zum Landkreis und zum Land Baden-Württemberg (Stand: Schuljahr 2020/2021) heran, so zeigt sich, dass im Landkreis Karlsruhe in allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 729 Schüler auf eine Vollzeitkraft Schulsozialarbeit kommen, im Landesdurchschnitt Baden-Württemberg sogar nur 524 Schüler pro Vollzeitkraft. Daher entscheidet der Gemeinderat jetzt über die Ausdehnung der Stellenanteile für die Schulsozialarbeit von bisher 1,1 auf künftig 1,6 Stellen.
Zu TOP 7: 2024 findet die nächste Kommunalwahl statt. Die Anzahl der Gemeinderäte in Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern beträgt gemäß der Gemeindeordnung 22. Die Gemeinde kann durch die Hauptsatzung die Zahl der Gemeinderäte zwischen der nächst niedrigeren (18) und der nächst höheren (26) Gemeindegruppengröße wählen. Bei Unechter Teilortswahl besteht die Möglichkeit, alle Sitzzahlen zwischen 18 und 26 zu bestimmen. Da sich die Bevölkerungsanteile ständig ändern, muss die Sitzzahl vor jeder Gemeinderatswahl neu überprüft werden. 2003 hat der Gemeinderat entschieden, die Zahl der Sitze von vorher 24 auf 18 zu reduzieren. Die Hauptsatzung wurde entsprechend geändert. Danach entfallen derzeit auf Ubstadt sechs Sitze, auf Weiher fünf Sitze, auf Stettfeld drei Sitze und auf Zeutern vier Sitze. Maßgebend für die Überprüfung der Sitzzahl ist die Einwohnerzahl zum Stichtag 30.09.2022. Die aktuelle Berechnung hat gezeigt, dass bei 18 Sitzen und der bisherigen Aufteilung die geringste prozentuelle Abweichung besteht. Der Gemeinderat entscheidet über die Anzahl der Gemeinderatssitze und die Aufteilung auf die einzelnen Ortsteile für die Kommunalwahl 2024.
Zu TOP 8: Der Gemeinderat hat am 18.05.2021 ein Verfahren zur 13. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet. Geplant war, bei den Grundstücken Westring 10 bis 20 (bei den geraden Hausnummern) eine Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse von bislang eingeschossig auf zweigeschossig zuzulassen. Im Rahmen der anschließend durchgeführten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurden Stellungnahmen vorgebracht, die sich gegen die geplante Änderung richteten. Hintergrund war ein dort projektiertes zweigeschossiges Wohngebäude, das mittlerweile aber auch umgeplant wurde und die Bebauungsplanbestimmungen einhält. Aufgrund dessen sowie aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen, die sich gegen die Änderung aussprechen, schlägt die Verwaltung vor, die 13. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Weiher aufzuheben. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufhebung der 13. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Weiher im Bereich der Grundstücke Westring 10-20 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Zu TOP 9: Im Jahr 2015 wurde ein Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ubstadt“ durchgeführt. Änderungsinhalt war, dass man Beherbergungsbetriebe und Wohnheime im gesamten Gewerbegebiet Ubstadt zulässt. Im Rahmen dieser Änderung wurde der Bebauungsplan von 1993 zu Grunde gelegt, der zwar den gesamten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ubstadt“ darstellt, jedoch auch eine Umfassungsgrenze enthält, die den Bereich Gewerbegebietserweiterung am Ende der Straße „Zum Grenzgraben“ umfasst. Die Baurechtsbehörde ist jetzt der Meinung, dass sich durch den Verweis in der Änderungssatzung die Bebauungsplanänderung nur auf den Bereich der Gewerbegebietserweiterung beziehe, nicht jedoch auf das gesamte Gewerbegebiet Ubstadt. Der seinerzeitige Wille und auch Beschluss des Gemeinderates war jedoch, dass die Änderung für das gesamte Gewerbegebiet Ubstadt gelten solle. Um allen Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Ubstadt die Möglichkeit zu geben, Beherbergungsbetriebe und Wohnheime zu errichten, bedarf es einer nochmaligen Bebauungsplanänderung, in der der gesamte Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ubstadt“ zu Grunde gelegt wird. Der Gemeinderat entscheidet über die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren sowie über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Sitzungsvorlagen finden Sie unter der Rubrik „Rathaus und Politik“, „Gemeinderat“, „Informationen zu den Mitgliedern und Sitzungen“, „Sitzungen“.