Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 16. Mai 2023, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
 

2 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern in Ubstadt-Weiher
Hier: Zusammenarbeit mit der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau
Vorlage: VÖ/064/2023
 
3 Kommunale Wärmeplanung
Hier: Regionale Wärmeausbaustrategie im Landkreis Karlsruhe (Tiefengeothermie)
Vorlage: VÖ/065/2023
 
4 Neues Wohnbaugebiet "Tiefeweg" in Ubstadt
Hier: Vorstellung der Infrastrukturplanung und der Erschließungskosten
Vorlage: VÖ/069/2023
 
5 Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte mit zwei Arztpraxen in der Ortsmitte Zeutern
- Durchführung der Vergabeverfahren nach VGV 2016 i. d. F. 06-2021 für Architekten- und Ingenieurleistungen / Festlegung der Rahmenbedingungen
Vorlage: VÖ/071/2023
 
6 12. Änderung des Bebauungsplanes "Kuckuckswald" im Ortsteil Weiher sowie 14. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: VÖ/059/2023
 
7 Umgestaltung der Kreisstraße K3586 im Bereich "Weiheräcker/Besingstraße" in der Ortsdurchfahrt Zeutern, einschließlich Fahrbahndeckensanierung, Gehweg, Kanal, etc.
- Vergabe
Vorlage: VÖ/072/2023
 
8 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ubstadt" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/060/2023

9 Städtebauliches Sanierungsgebiet "Ortskern Zeutern"
Vorlage: VÖ/056/2023
 
10 Befreiung zur Überschreitung der seitlichen Baugrenze und von der Art der baulichen Nutzung für ein Bauvorhaben zur Errichtung einer DHL-Packstation im Bebauungsplan "SB-Markt Ubstadt"
Vorlage: VÖ/063/2023
 
11 Befreiung zur Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Heizgebäudes und Betonmischanlage im Gewerbegebiet "Fleisch" im Ortsteil Zeutern
Vorlage: VÖ/054/2023
 
12 Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) 4 in Stettfeld
Hier: Vergabe Planungsaufträge und Beschluss öffentliche Ausschreibung
Vorlage: VÖ/061/2023
 
13 Sanierung/Umbau/Ertüchtigung Regenüberlaufbecken "Wiesenstraße" im Ortsteil Zeutern
Vorlage: VÖ/057/2023
 
14 Klärschlammverwertung ab dem 01.01.2024
Vorlage: VÖ/053/2023
 
15 Kanalreinigung 2023
Hier: Beschluss zur Auftragsvergabe
Vorlage: VÖ/058/2023
 
16 Reparatur der Straßen- und Feldwegschäden 2023
Hier: Vergabe der Reparaturarbeiten
Vorlage: VÖ/062/2023
 
17 Beschaffungen Fuhrpark Bauhof
- Ersatzbeschaffung Dreiseitenkipper mit Doppelkabine für den Bautrupp
- Beschaffung Kehrmaschine
Vorlage: VÖ/055/2023
 
18 Breitbandanbindung des Verwaltungsgebäudes beim Freizeitzentrum Hardtsee
Vorlage: VÖ/067/2023
 
19 Einführung einer Arbeitgebervergünstigung für das Deutschlandticket
Vorlage: VÖ/066/2023
 
20 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
 
21 Mitteilungen und Anfragen
 
 
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
 
Kurzinformationen:
 
Zu TOP 1: Von Zeit zu Zeit erhalten Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden wenn möglich sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
 
Zu TOP 2: Im Mai 2021 hat der Kreistag des Landkreises Karlsruhe die Klimaschutzstrategie „zeozweifrei 2035“ beschlossen. Zum Erreichen der Ziele im Hinblick auf die Stromversorgung gilt es u. a., die Photovoltaikpotentiale auf Dachflächen zu nutzen. Die Gemeinden des Landkreises Karlsruhe sollen hier mit gutem Beispiel vorangehen. Eine Potenzialanalyse zur Photovoltaiknutzung kommunaler Dächer wurde durchgeführt und das Ergebnis bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 08.12.2022 vorgestellt. Jetzt muss eine konkrete Umsetzung und Ausbaustrategie erarbeitet werden. Als Partner ist die BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau vorgesehen. Diese soll in einem abgestimmten Zeitraum auf allen geeigneten kommunalen Dächern Photovoltaikanlagen errichten. Bürgerinnen und Bürger können sich hier Anteile sichern und so im Rahmen von „Bürgersolar Ubstadt-Weiher“ an der kommunalen Energiewende teilhaben. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 27.04.2023 dem Gemeinderat eine Empfehlung zur Umsetzung der kommunalen Photovoltaik-Strategie mit Bürgerbeteiligung abgegeben. Jetzt soll der Gemeinderat darüber entscheiden.
 
Zu TOP 3: Der Gemeinderat wurde am 14.02.2023 über den Sachstand zur regionalen Wärmeausbaustrategie im Landkreis Karlsruhe informiert. Dabei ging es um die Möglichkeiten der Nutzung der Tiefengeothermie bzw. um ein Fernwärmekonzept auf Basis eines Erdwärmekraftwerks. Mit der Tiefengeothermie hat die Region ein enormes Wärmepotential aus erneuerbaren Quellen, das einen Großteil des Wärmebedarfs im Landkreis Karlsruhe decken könnte. Mit der Frage, wie dieses Potential wirtschaftlich darstellbar bestmöglich in der Region verteilt werden kann, beschäftigt sich die Wärmeausbaustrategie, die der Landkreis zusammen mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH und weiteren Experten wie Ingenieurbüros und einer Anwaltskanzlei erarbeitet. Zwischenzeitlich wurde ein Kooperationsmodell entwickelt, an dem die drei kommunalen Stadtwerke der großen Kreisstädte Bruchsal, Ettlingen und Bretten sowie die gemeinsame BBE Energie GmbH der drei Stadtwerke beteiligt sind. Das Modell sieht die gemeinsame Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) vor, die letztlich die weiteren Schritte planen soll. Vertreter der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe haben in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 27.04.2023 den Sachstand und die weitere Vorgehensweise erläutert. Dabei hat der Ausschuss dem Gemeinderat empfohlen, der zu gründenden Projektentwicklungsgesellschaft beizutreten, worüber der Gemeinderat jetzt entscheiden soll.
 
Zu TOP 4: Nach der umfangreichen Änderung des Bebauungsplanes und der anschließend durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage sowie der Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen in der Gemeinderatssitzung am 04.04.2023 hat der Bebauungsplan mittlerweile die erforderliche Rechtssicherheit erlangt. Auf Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes hat das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro die Infrastrukturplanung erarbeitet. Dabei geht es um die Bereiche Straßenbau, Leitungsbau, Entwässerung (Schmutzwasser und Regenwasser) und um die Außengebietsentwässerung, was Basis der neu kalkulierten Erschließungskosten ist. Auch wurde der Zeitplan für die weitere Vorgehensweise erstellt. Der Gemeinderat wird über die Erschließungskosten und den Zeitplan informiert und entscheidet über die Infrastrukturplanung.
 
Zu TOP 5: Der Gemeinderat hat am 04.04.2023 die städtebaulichen Grundlagen für die Planung eines Kindergartens mit Arztpraxen/Wohnungen in der Ortsmitte Zeutern festgelegt und die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Architekten- und Planungsleistungen einzuleiten. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das Büro FC Generalplanung Karlsruhe mit der Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt. Über dieses Verfahren sollen Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben werden, diese beinhalten die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Tragwerksplanung, die technische Gebäudeausrüstung Heizung/Lüftung/Sanitär und die technische Bauausrüstung Elektroarbeiten. Der Gemeinderat entscheidet über die vorgesehenen Bewertungskriterien für das Vergabeverfahren nach VGV für Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben.
 
Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat am 22.02.2022 ein Verfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes „Kuckuckswald“ im Ortsteil Weiher sowie im Parallelverfahren zur 14. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher eingeleitet. Hintergrund  sind zwei Firmen, die beabsichtigen, ihre Gewerbeflächen zu erweitern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit lag der Änderungsentwurf zur Bebauungsplanänderung sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes einen Monat lang öffentlich aus. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander und über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), außerdem über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
 
Zu TOP 7: Der Gemeinderat hat am 22.11.2022 dem Verkehrswegebau einschließlich der Kanalbaumaßnahme grundsätzlich zugestimmt und die öffentliche Ausschreibung beschlossen. Die Angebotsunterlagen wurden von neun Bietern angefordert, zwei Angebote wurden abgegeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe der Gewerke für die Verkehrswegebauarbeiten einschließlich Verkehrssicherung und für die Kanalbauarbeiten, außerdem über die Beauftragung der Beweissicherung und die Leistungsphasen 7 bis 9 für die Verkehrswegebau- und Kanalbauarbeiten. Er wird informiert über das Ausschreibungsergebnis für das Gewerk Wasserversorgung.
 
Zu TOP 8: Der Gemeinderat hat am 14.02.2023 ein Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Inhalt der Änderung ist, Beherbergungsbetriebe und Wohnheime im gesamten Gewerbegebiet Ubstadt zuzulassen (im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplanes wurde lediglich ein Teil des Gewerbegebietes berücksichtigt). Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander und über die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
 
Zu TOP 9: Im November 2014 hatte der Gemeinderat die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Zeutern“ beschlossen. Im Juli 2015 hat der Gemeinderat eine geringfügige Erweiterung des Gebiets beschlossen. Die Frist, innerhalb derer die Sanierung durchgeführt werden soll, läuft am 30.06. dieses Jahres ab. Nachdem sich abzeichnet, dass die Sanierungsziele nicht innerhalb dieser Frist erreicht werden können, kann diese durch erneuten Beschluss verlängert werden; der gesamte Durchführungszeitraum soll jedoch 15 Jahre nicht überschreiten. Die Verwaltung und die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE), als Sanierungsberater der Gemeinde, empfehlen eine Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung bis zum 31.12.2026. Bis dahin kann erwartet werden, dass laufende Einzelmaßnahmen baulich umgesetzt und auch die weitere Entwicklung und Neuordnung der Grundstücke in der Oberdorfstraße 10, 12 sowie 15, 17 und 19 (altes Feuerwehrhaus Zeutern) abgeschlossen werden kann. Der Gemeinderat entscheidet über die Verlängerung des Durchführungszeitraums des Landessanierungsprogramms „Ortskern Zeutern“ bis zum 31.12.2026.
 
Zu TOP 10: An einen bestehenden Lebensmittelmarkt im Ortsteil Ubstadt ist der Anbau einer DHL-Packstation vorgesehen. Es wurden Abweichungen vom Bebauungsplan „SB-Markt Ubstadt“ beantragt. Diese betreffen die Überschreitung der seitlichen Baugrenze um ca. 0,70 m und eine Abweichung von der Art der baulichen Nutzung (als Gebietsart ist ein Sondergebiet mit Nutzung SB-Lebensmittelmarkt festgesetzt). Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
 
Zu TOP 11: Bei einem bestehenden Gewerbebetrieb im Gewerbegebiet „Fleisch“ in Zeutern ist der Neubau eines Heizgebäudes und einer Betonmischanlage vorgesehen. Es wurde eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt, die die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze mit einem Teil des geplanten Heizgebäudes betrifft. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
 
Zu TOP 12: Der bestehende Regenüberlauf 4 in Stettfeld, der sich im Bereich zwischen Feuerwehrhaus und Katzbach befindet, ist auf Grundlage der aktuellen Schmutzfrachtberechnung durch ein Regenüberlaufbecken (RÜB) zu ersetzen. Den Planungsauftrag hierzu hat der Gemeinderat im Juli 2020 an ein Ingenieurbüro vergeben. Im Mai 2021 hat der Gemeinderat den Standort (freie Fläche zwischen altem Rathaus und Katzbach) zum Bau des RÜB festgelegt. Ein Förderantrag wurde gestellt. Inzwischen ist ein Zuwendungsbescheid eingegangen, in dem bestätigt ist, dass das gemeindliche Vorhaben mit 65 % aus Landesmitteln bezuschusst wird. Der Gemeinderat entscheidet über den Planungsauftrag für die Ausführungsphase zum Bau des Regenüberlaufbeckens 4 in Stettfeld an ein Fach-Ingenieurbüro mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 446.000,00 € brutto; außerdem entscheidet er über die öffentliche Ausschreibung der Leistungen für den Bau des Regenüberlaufbeckens.
 
Zu TOP 13: In Verlängerung der Wiesenstraße Zeutern befindet sich im Bereich Langwiese das Regenüberlaufbecken (RÜB) II „Wiesenstraße“. Es handelt sich um ein unterirdisches Becken (25 m lang, 13 m breit, ca. 980 m³ Volumen), das 1992 in Betrieb ging. Das Bauwerk hat die Aufgabe, übermäßig anfallendes Wasser aus der Kanalisation des Ortsteils Zeutern zwischenzupuffern und bei Besserung der Kanalsituation dieses wieder an den Kanal abzugeben. Die Anlage muss eine Ertüchtigung erfahren, sie muss von einem sog. Fangbecken in ein Durchlaufbecken umgebaut und die Klärüberläufe technisch aufgerüstet werden. Aufgrund des Alters müssen zusätzlich noch Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung einer Genehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4) für den Förderantrag zur Sanierung/Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens.
 
Zu TOP 14: Der Vertrag mit einer Fachfirma zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms aus der Kläranlage läuft zum 31.12.2023 aus, eine erneute Ausschreibung der Leistungen ab dem 01.01.2024 ist somit notwendig. Der Gemeinderat entscheidet über die öffentliche Ausschreibung der Leistungen (mobile Entwässerung und thermische Verwertung), außerdem über die Ingenieurleistungen zur planerischen Begleitung an eine Fachfirma.
 
Zu TOP 15: Der Gemeinderat hat am 14.03.2023 die öffentliche Ausschreibung der Kanalreinigungsarbeiten beschlossen. Der Reinigungsauftrag ist auf zwei Jahre befristet. Die Submission fand am 21.04.2023 statt, insgesamt haben acht Firmen Angebotsunterlagen angefordert und sieben Firmen ein gültiges Angebot abgegeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe der Kanalreinigungsarbeiten an eine Fachfirma.
 
Zu TOP 16: Im Zuge der laufenden Unterhaltung wurden alle Ortsstraßen sowie Geh- und Feldwege auf Schadstellen überprüft. Die Instandhaltungsarbeiten verteilen sich auf ein ca. 71 km langes Straßennetz sowie auf ca. 125 km befestigte Feldwege (ca. 89,5 km Asphaltbelag, ca. 10,6 km Betondecke und ca. 24,8 km Schotterbelag). Der Gemeinderat entscheidet über die Erteilung von Reparaturaufträgen an mehrere Fachfirmen im Gesamtwert von rund 105.290 €.
 
Zu TOP 17: Im Bauhoffuhrpark befand sich beim Bautrupp der 7,5-Tonner Doppelkabiner/Dreiseitenkipper, Baujahr 1999, der mit seinen 23 Jahren das älteste Fahrzeug (neben dem Winterdienstunimog) im Fuhrpark war. Das Fahrzeug hat die TÜV-Prüfung im Dezember 2022 nicht mehr geschafft, eine Ersatzbeschaffung ist notwendig. Außerdem sollte zur Reinigung von öffentlichen Plätzen und Straßen eine gebrauchte Kehrmaschine angeschafft werden. Die bislang hierfür notwendigen Personalstunden für eine manuelle Reinigung könnten zukünftig anderweitig eingesetzt werden. Vorgesehen ist die Beschaffung einer gebrauchten Kehrmaschine in der 5-Tonnen-Klasse mit einem Fassungsvermögen für das Kehrgut in einer Größenordnung von 3 m³. Der Gemeinderat entscheidet über die Ersatzbeschaffung eines Doppelkabiners mit Dreiseitenkipper als Ersatz für das abgängige Fahrzeug KA-BT 1441 des Bautrupps sowie über die Beschaffung einer Kehrmaschine für den Fuhrpark des Bauhofes. Außerdem entscheidet er über die Beauftragung des Bürgermeisters mit den Vergabeentscheidungen zur Beschaffung der Fahrzeuge bis zu einem jeweiligen Betrag in Höhe von 50.000,00 € brutto.
 
Zu TOP 18: Im Zuge der Breitbandverkabelung des zentralen Gewerbegebiets und des Gewerbegebiets „Kuckuckswald“ wurde auch ein Glasfaseranschluss beim Badeeingang des Freizeitzentrums Hardtsee installiert. Um auch das Camperbüro mit einem leistungsfähigen, zeitgemäßen Glasfaseranschluss auszustatten, ist es erforderlich, das Glasfaserkabel vom Badeeingang zum Camperbüro zu verlegen. Der Gemeinderat entscheidet prinzipiell über die Umsetzung der Maßnahme und über die öffentliche Ausschreibung sowie über die Beauftragung der Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen zu vergeben.
 
Zu TOP 19: Der Bundestag hat sich auf ein deutschlandweit gültiges sog. „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr zum Preis von 49 € pro Monat geeinigt, das seit dem 01.05.2023 gültig ist. Da sich viele öffentliche Arbeitgeber finanziell an den Kosten des ÖPNV beteiligen, hat auch die Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher eine entsprechende Regelung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft. Dies wird als Möglichkeit gesehen, noch mehr Mitarbeitende für den ÖPNV zu gewinnen. Die Eigenbeteiligung je Arbeitnehmer läge dann monatlich bei 34,40 €. Der Gemeinderat entscheidet über die Einführung einer Arbeitgebervergünstigung für das Deutschlandticket für die Mitarbeitenden der Gemeinde Ubstadt-Weiher ab dem 01.06.2023.
 
 
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