Rückblick der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023
Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte.
Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 14.02.2023 im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung acht Zuhörer und eine Pressevertreterin anwesend. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öffentlich behandelt:
Regionalplan; 1. Fortschreibung des Regionalplans; 2. Teilfortschreibung des Regionalplans - regionalbedeutsame Windenergieanlagen; 3. Teilfortschreibung des Regionalplans - regionalbedeutsame Photovoltaikfreiflächenanlagen
Der Direktor des Regionalverbandes, Dr. Matthias Proske, stellte den derzeitigen Stand der Regionalplanung sowie der Teilfortschreibungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen und Windenergieanlagen, insbesondere im Hinblick auf die derzeit geltenden Flächenvorgaben, dar und sprach eine Empfehlung für das weitere Vorgehen in Ubstadt-Weiher aus. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Stand der Fortschreibung des Regionalplans, der Teilfortschreibung des Regionalplans - regionalbedeutsame Windenergieanlagen und der Teilfortschreibung des Regionalplans - regionalbedeutsame Photovoltaikfreiflächenanlagen.
Ausbau/Neubau von Schienengütertrassen - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
Der Direktor des Regionalverbandes Dr. Matthias Proske stellte den derzeitigen Stand der Planung der Schienengüterstrecke Mannheim-Karlsruhe dar und legte die Einschätzung des Regionalverbandes dar sowie seine Empfehlung für das weitere Vorgehen in der Raumschaft. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Stand der Streckenvergleiche zur Suche von Ausbau/Neubau von Schienengütertrassen im Rahmen des Bahnprojekts Mannheim-Karlsruhe.
Kommunale Wärmeplanung
Durch Initiativen der Umwelt- und Energieagentur zusammen mit der Deutschen ErdWärme haben sich Potentiale zur Nutzung von Geothermie ergeben. Jonas Wilke von der Umwelt- und Energieagentur hat in der Sitzung die beabsichtigte Erdwärmenutzung durch die Deutsche ErdWärme in unserer Region erläutert und inwieweit Ubstadt-Weiher ebenfalls Anschlussmöglichkeiten hat und wie diese sinnvoll genutzt werden könnten bzw. wann dies der Fall sein wird.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie für die Ortsmitte von Zeutern
Um entscheiden zu können, ob in der Ortsmitte Zeutern ein Kindergarten, kombiniert mit weiteren Nutzungen, verwirklicht werden kann, wurde ein Architekturbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Ergebnis dieser Studie, inklusive der möglichen entstehenden Kosten, wurde in der Sitzung präsentiert. Der Gemeinderat nahm die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis und verwies das Thema – vor einer etwaigen Entscheidung im Gemeinderat - zur Vorberatung in den Verwaltungsausschuss. Dieser wird am 2. März 2023, 18 Uhr, in öffentlicher Sitzung tagen.
Reparatur der Straßen- und Feldwegschäden 2023 - Beschluss zur vorgezogenen öffentlichen Ausschreibung (LOS-Verfahren) für Asphalt- und Pflasterarbeiten, sowie zur Preiseinholung der Rissesanierung, dem Patch-System und dem DSK-Verfahren
Zum Unterhalt des 71 km langen Straßennetzes in Ubstadt-Weiher sowie der ca. 125 km befestigten Feldwege (ca. 89,6 km Asphaltbelag, ca. 10,6 Betondecke und ca. 25 km Schotterbelag) hat der Gemeinderat einstimmig der vorgezogenen öffentlichen Ausschreibung (Vergabe nach Losen) für die Asphalt- und Pflasterarbeiten zugestimmt, außerdem stimmte er den Preiseinholungen für Rissesanierungen, dem Einbau von DSK (dünne Asphaltschichten im Kalteinbau) und dem Patch-System zu.
Stärkung der Schulsozialarbeit
In den Schulen in Ubstadt-Weiher mit aktuell 1.361 Schülerinnen und Schülern sind derzeit zwei Schulsozialarbeiterinnen mit einem Stellenanteil von insgesamt 1,1 beschäftigt. Es hat sich gezeigt, dass der Bedarf an der Schulsozialarbeit, insbesondere auch durch die Corona-Krise, in den letzten Jahren gewachsen ist. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig der Ausdehnung der Stellenanteile für die Schulsozialarbeit von bisher 1,1 auf künftig 1,6 Stellen zu.
Kommunalwahlen 2024 - Sitzverteilung im Gemeinderat bei Unechter Teilortswahl
Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2024 muss der Gemeinderat über die Anzahl der Gemeinderatssitze und die Aufteilung auf die einzelnen Ortsteile entscheiden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt über die Sitzverteilung bei den Kommunalwahlen 2024 zur Kenntnis. Er beschloss mehrheitlich – mit zwei Neinstimmen und einer Enthaltung, die Sitzzahl bei 18 Gemeinderatssitzen zu belassen und die Hauptsatzung nicht zu ändern.
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 13. Änderung des Bebauungsplanes "Nord-West" im Ortsteil Weiher im Bereich der Grundstücke Westring 10-20 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 13. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Weiher im Bereich der Grundstücke Westring 10-20 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund von vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen des Änderungsverfahrens, die sich gegen die geplante Änderung richteten und weil ein dort ursprünglich geplantes zweigeschossiges Wohngebäude umgeplant wurde, so dass die Bebauungsplanbestimmungen jetzt eingehalten werden.
11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ubstadt" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Es geht darum, rechtlich eindeutig klarzustellen, dass allen Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Ubstadt die Möglichkeit gegeben wird, Beherbergungsbetriebe und Wohnheime zu errichten. Daher bedurfte es einer nochmaligen Bebauungsplanänderung, in der dann eindeutig der gesamte Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ubstadt“ zu Grunde gelegt wird. Dazu beschloss der Gemeinderat einstimmig die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Mitteilungen und Anfragen:
- Bürgermeister Löffler teilte mit, dass ein Bürger angeregt habe, in Zeutern einen öffentlichen Fitnesspark, der sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen benutzt werden könne, anzulegen. Langfristig könne man sich das in allen Ortsteilen vorstellen, dies sei jedoch mit sehr großem finanziellem Aufwand verbunden. Auch ein idealer Platz müsste in Zeutern erst gefunden werden. Man wolle deshalb prüfen, ob man in bereits bestehenden Spielplätzen möglicherweise auch Fitnessgeräte für Erwachsene „nachrüsten“ könne.
- Bürgermeister Löffler erläuterte anhand einer Präsentation, dass für den Glasfaserausbau noch zwei Hauptverteiler, sogenannte POPs, fehlen. Er zeigte die vorgesehenen Standorte beim Vogelverein Stettfeld und bei der Grünanlage zwischen Parkplatz und Landstraße beim Feuerwehrhaus Zeutern.
Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bei der Gemeinderatssitzung am 14.02.2023 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.
1. Der Gemeinderat beschloss den Erwerb eines Anwesens im Ortsteil Ubstadt.
2. Der Gemeinderat beschloss den Erwerb von drei landwirtschaftlichen Grundstücken der Gemarkung Ubstadt. Der Gemeinderat stimmte einer Stundung von Gewerbesteuer zu.
3. Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung für eine/einen Flüchtlings- und Integrationsbeauftrage/n mit 50 % Beschäftigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidungen im elektronischen Verfahren folgende Beschlüsse getroffen:
1. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde für ein Grundstück der Gemarkung Stettfeld zu.
2. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde für ein Grundstück der Gemarkung Weiher zu.
3. Der Gemeinderat stimmte dem Rangrücktritt gegenüber der in der II. Abteilung, lfd. Nr. 2 und 3 des Grundbuchs eingetragenen Vormerkungen wegen Vorkaufsrecht und Rückerwerbsvormerkung für die Gemeinde Ubstadt-Weiher bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Käufer bezüglich eines Grundstücks in Stettfeld zu.