Prüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
Im Rahmen der der Gemeinde Ubstadt-Weiher obliegenden Verkehrssicherungspflicht werden vom 06.06.2023 bis 08.06.2023 alle auf den Friedhöfen unserer Ortsteile befindlichen Grabsteine auf ihre Standfestigkeit hin überprüft. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die Friedhofsverwaltungen angehalten diese Prüfung mindestens einmal jährlich nach der Frostperiode durchzuführen.
Werden bei Grabsteinen sicherheitstechnische Mängel festgestellt, so werden die betroffenen Grabnutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und aufgefordert, die festgestellten Mängel so schnell wie möglich beheben zu lassen. In den jeweiligen Anschreiben wird eine Frist gesetzt werden. Im Falle akuter Gefahr kann eine sofortige Sicherungsmaßnahme erforderlich werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis! Danke.