Konzessionierter Bereich am Tag des Faschingsumzugs in Ubstadt
Anlässlich des Faschingsumzuges im Ortsteil Ubstadt weist die Gemeinde Ubstadt-Weiher als ortspolizeiliche Präventionsmaßnahme aus Gründen des Jugendschutzes für den Veranstaltungstag am Dienstag, den 21.02.2023 einen konzessionierten Bereich aus. Für Besucher ist das Einbringen von alkoholischen Getränken in dem auf der obenstehenden Karte rot umrandeten Bereich am Veranstaltungstag von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr nicht erlaubt.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Jugendschutzes insbesondere an den Eingängen Kontrollen erfolgen. Im konzessionierten Bereich ist der Verkauf von alkoholischen Getränken nur mit vorliegender gaststättenrechtlicher Erlaubnis gestattet. Die Abgabe von Funspirituosen („Klopfer“ u. Ä.) ist gänzlich untersagt.