Kommunalwahl 2024 wirft ihre Schatten voraus
Sitzzahl in Ubstadt-Weiher bleibt unverändert
Die im nächsten Jahr stattfindenden Gemeinderatswahlen bedürfen der Vorbereitung. Der Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung bereits jetzt mit der Kommunalwahl, denn die Gemeinde muss festlegen, sofern sie „unechte Teilortswahl“ hat, wie die Sitzverteilung auf die einzelnen Ortsteile erfolgen soll.
In Ubstadt-Weiher mit 13.553 Einwohnern zum vorgeschriebenen Stichtag 30.09.2022 ergibt sich ein Spielraum zwischen 18 und 26 Sitzen, die durch die Hauptsatzung festzulegen sind. Derzeit ist die Festlegung bei 18 Sitzen. Die Überprüfung der auf die einzelnen Ortsteile entfallenden Einwohnerzahlen ergab, dass eine Änderung der Sitzzahl nicht notwendig ist. So bleibt es in Ubstadt bei sechs, in Weiher bei fünf, in Zeutern bei vier und in Stettfeld bei drei Sitzen, zusammen somit 18. Überprüft werden musste dabei auch, wie weit die auf die einzelnen Ortsteile entfallenden Sitzzahlen dann mit der tatsächlichen Schlüsselzahl übereinstimmen. Die optimale Aufteilung ergab sich bei 18 Sitzen. Insofern fiel dem Gemeinderat die Entscheidung nicht schwer, die 18 Sitze auch für die kommende Wahl beizubehalten. Bei der Festlegung der Sitzzahl plädierte ein Gemeinderat für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Allerdings fand er im Rat hierfür keine Mehrheit.