Kallenberger Weg zwischen Ubstadt und Zeutern bekommteine verschlossene Schranke
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2023 mit einstimmigem Beschluss dem aus der Bevölkerung immer wieder aufgekeimten drängenden Wunsch nach wirkungsvoller Sperrung des Verbindungsweges zwischen Ubstadt und Zeutern, dem sogenannten Kallenberger Weg, mittels verschlossener Schranke stattgegeben.
Trotz Beschilderung und intensiver Verkehrskontrollen mit Verhängung von kostenpflichtigen Verwarnungen sowie unzähligen Appellen der Gemeindeverwaltung, das unerlaubte Befahren zu unterlassen, wurde das Durchfahrtsverbot mannigfach missachtet und nicht eingehalten. Als angemessen, geeignet und erforderlich sieht das Gemeinderatsgremium das Installieren einer verschlossenen Schranke an, um das gesetzeswidrige Befahren und die damit einhergehenden Gefahren und erheblichen Beeinträchtigungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer und den Wald abzuwenden. Der Vollzug des Beschlusses durch das Errichten der Schranke soll sobald als möglich umgesetzt werden und wird hiermit angekündigt. Die Forstwirtschaft und die Jägerschaft waren im Vorfeld eingebunden und begrüßen die Maßnahme, auch seitens der Landwirtschaft wurde Verständnis aufgebracht.
Berechtigte Nutzer erhalten von der Gemeindeverwaltung auf Antrag und Nachweis einen Schlüssel überlassen, wobei sie sich im Gegenzug zur ordnungsgemäßen Verwendung verpflichten.
Ebenso ist das Hindernis für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu öffnen. Die Entscheidung beruht auf dem Landeswaldgesetz und wird von der Gemeindeverwaltung in ihrer Eigenschaft als Waldeigentümerin ausgeübt. Die Kenntlichmachung erfolgt durch Verkehrszeichen und vorübergehend durch nächtliche Lichtreflexe. Die Zufahrt von Zeutern bis zur Grillhütte „Eisengrubenwald“ und von Ubstadt bis zur „Ubl-Kapelle“ bleibt jeweils frei, wobei eine rücksichtsvolle und situationsangemessene Fahrweise für alle Fahrzeugführer selbstverständlich sein sollte.