Gemeinde sucht Bewerber/innen für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Wahl der Jugendschöffen, die vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in Strafsachen gegen Jugendliche beim Amts- und Landgerichten eingesetzt werden, steht an. Bei der Wahl der Jugendschöffen wirkt die Gemeinde mit, indem sie eine Vorschlagsliste erstellt. Die Auswahl trifft der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Landkreises Karlsruhe. Es sollen dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz ausgeübt werden. Bewerber sollten soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, berufliche Erfahrung, logisches Denkvermögen, Gerechtigkeitssinn, Vorurteilsfreiheit und erzieherische Erfahrung mitbringen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre, jeweils bezogen auf den Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024).

Wenn Sie Interesse am Amt des Jugendschöffen haben, teilen Sie dies bitte spätestens bis zum 02.03.2023 der Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher, Ordnungsamt, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, schriftlich mit folgenden Angaben zur Person mit: Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtstag/-ort, Staatsangehörigkeit, Beruf, Wohnanschrift.
Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen, rufen Sie uns an unter Tel. 07251/617-45.