Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung ab 8. Mai 2023 möglich

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/ Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefälle beantragen.
 
Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über das Onlineportal unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
eingereicht werden.

Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
 
Weitere Informationen sowie Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Härtefallfonds für private Haushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen heizen finden Sie auf der Webseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter www.um.baden-wuerttemberg.de