Einbahnregelung für die Franzosenhole

Aufgrund der gesperrten Verbindungsstraße Zeutern-Östringen ist weinlesebedingt in der Franzosenhole ein vermehrtes, landwirtschaftliches Verkehrsaufkommen wahrzunehmen.

Aus Verkehrssicherheitsgründen hat die Verkehrsbehörde deshalb vorübergehend eine Einbahnregelung verfügt, die den landwirtschaftlichen Verkehr dort lediglich in Richtung Ortslage erlaubt. In die Gegenrichtung bleibt die Einfahrt bis auf weiteres verboten.