Baustellen, die im Jahr 2023 in und rund um Ubstadt-Weiher zu Straßensperrungen bzw. teils erheblichen Behinderungen führen – aktualisiert 


Welche Straßenbaumaßahmen – voraussichtlich – derzeit laufen bzw. in den nächsten Monaten zu erwarten sind und welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation sie mit sich bringen, ist in dieser aktualisierten Zusammenstellung zu lesen:
 


- K3586, Besingstraße/Weiheräcker in Zeutern: Fahrbahndeckensanierung zwischen dem Abzweig Kapellenstraße und dem Ortsrand Rtg. Östringen mit ersatzloser Entfernung der Baumscheiben, Umbau des Einmündungsbereichs der verlängerten Besingstraße sowie Kanalbaumaßnahmen und Wasserleitungstausch. Vollsperrung für den Durchgangsverkehr Zeutern – Östringen und Anliegerumleitungen sind erforderlich. Dauer: voraussichtlich bis Anfang 2025. 
Unbedingt beachten: Erschwert ist die Erreichbarkeit auch für alle innerörtlichen Straßenzüge, die über die Besingstraße erschlossen sind!
Weitere Ergänzung:  Im September wird es bedingt durch die Wasserleitungsanbindung erforderlich, die Kapellenstraße (L 552) im Bereich zwischen Besingstraße und Schiene auf einen Fahrstreifen einzuengen und für Spülbohrungen vom 6. September - 9. September voll zu sperren.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten in der Wiesenstraße und der Besingstraße Halteverbote angeordnet werden, da die Rettungswege nicht ausreichend frei gehalten worden waren. 
- K3575 Umgehungsstraße Kronau – Bruchsal: Im Streckenabschnitt Kreisel Stettfeld – Weiher bis Langenbrücken Fahrbahndeckenerneuerung unter Vollsperrung. Dauer bis voraussichtlich 27.08.2023. 
- B3 Ubstadt – Bruchsal: Bau einer Querungshilfe am südlichen Ortsrand Ubstadt. Baubeginn voraussichtlich am 4. Oktober 2023 mit ca. 3 Wochen Vollsperrung.
- L552, Zeuterner Straße in Stettfeld: Einbau einer Mittelinsel auf Höhe PENNY-Markt mit Verkehrsbeeinträchtigungen. Exakte Bauzeit noch nicht bekannt.

Anmerkung:
Wegen verschiedener Unwägbarkeiten erhebt die Auflistung weder hinsichtlich des  Maßnahmenkatalogs noch bezüglich der Ausführungszeiträume den Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Endgültigkeit.
Präzisere Informationen folgen jeweils rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn.