Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 16.06.2023 über ein Grillverbot an Grillstellen in Wäldern im Landkreis Karlsruhe

Durch die derzeit vorherrschende kühlere Witterung und die Regenfälle der letzten Tage ist das Waldbrandrisiko wieder deutlich gesunken.
Daher hat die untere Forstbehörde des Landratsamtes mit Wirkung vom 28.07.2023 die Allgemeinverfügung bezüglich eines Grillverbotes an den eingerichteten Grillstellen in den Wäldern im Landkreises Karlsruhe (in Kraft getreten am 16.06.2023) aufgehoben.