Gemeinderat
Erstelldatum19.01.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 23. Januar 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher Abt. Weiher
Vorlage: VÖ/007/2024
2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Straße 24" im Ortsteil Ubstadt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/009/2024
3 Ortsmitte Weiher - Beauftragung der Planung zur Umgestaltung
Vorlage: VÖ/005/2024
4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Streuobstwiesenkindergartens unter der Trägerschaft des Vereins "NaturGlück Helmsheim e.V." im Außenbereich des Ortsteiles Zeutern
Vorlage: VÖ/004/2024
5 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Maschinenhalle im Außenbereich der Gemarkung Zeutern
Vorlage: VÖ/003/2024
6 Antrag auf Befreiung zur Änderung der Traufhöhe, Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch Kellerzugang und Balkon für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Baugebiet "Schönig-Schleichel-Erweiterung" im Ortsteil Stettfeld
Vorlage: VÖ/006/2024
7 Austausch des Bodenbelags des Minispielfelds Zeutern
Vorlage: VÖ/001/2024
8 Anpassung der Konzessionsverträge Strom und Gas
Vorlage: VÖ/002/2024
9 Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; 4. Quartal 2023 vom 12.12.2023 bis 31.12.2023
Vorlage: VÖ/008/2024
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
11 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abt. Weiher am 5. Januar wurde der Abteilungskommandant in geheimer Wahl für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Gemäß Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg bedarf die Wahl des Kommandanten der Zustimmung des Gemeinderates, bevor die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen kann. Der Gemeinderat befindet über die Wahl.
Zu TOP 2: Der Gemeinderat hatte am 23.11.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich „Obere Straße 24“ in Ubstadt beschlossen. Bereits in der Sitzung und danach gab es damals Bedenken in der Bevölkerung, die die dort geplante Bebauung als zu massiv empfand. Das Verfahren wurde seither nicht weitergeführt. Mittlerweile ist der Investor von der ursprünglichen Planung abgerückt und plant auf dem Areal nunmehr neun Reihenhäuser mit neun Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise mit Satteldachbebauung und 35 Grad Dachneigung sowie 18 Stellplätze. Die Planung wird vom Stadtplanungsbüro Sternemann und Glup in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Straße 24“ im Ortsteil Ubstadt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung. Er entscheidet über den Bebauungsplanentwurf und über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Zu TOP 3: Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Lärmsituation und der Barrierefreiheit in der Ortsmitte Weiher gab es eine Bürgerbeteiligung und einen Arbeitskreis, bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern, Geschäftsleuten und Kommunalpolitikern, der von einem Planungsbüro professionell moderiert wurde. Einzelne Projekte, wie Temporeduzierung auf 30 km/h in der Hauptstraße und Kurzzeitparkplätze auf dem Kirchplatz wurden bereits realisiert, die Ansiedlung eines Bäckerei-Cafés auf dem Areal Heneka wird im Moment umgesetzt. Zur Weiterentwicklung der Planung liegt der Verwaltung ein Angebot des Planungsbüros vor. Der Gemeinderat entscheidet über die Fortsetzung der Planung und über die Beauftragung des Fach-Ingenieurbüros.
Zu TOP 4: Dem Gemeinderat wurde am 20.06.2023 das Konzept zur Errichtung eines Streuobstwiesenkindergartens in Zeutern unter der Trägerschaft des Vereins „NaturGlück Helmsheim e.V.“ vorgestellt. Auch ein Standort wurde seinerzeit mit einer Streuobstwiese, ca. 200 m oberhalb der Grundschule, gefunden. Nunmehr liegt für den genannten Standort eine Bauvoranfrage vor, mit der baurechtlich und naturschutzrechtlich die Genehmigungsfähigkeit des Standortes und des Bauvorhabens geklärt werden soll. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
Zu TOP 5: Im Außenbereich der Gemarkung Zeutern ist die Errichtung einer Maschinenhalle auf einer Grundfläche von 20,00 m x 9,00 m geplant. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
Zu TOP 6: Auf einem Bauplatzgrundstück im Baugebiet „Schönig-Schleichel-Erweiterung“ in Stettfeld ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. Es sind Abweichungen vom Bebauungsplan beantragt, die die Traufhöhe und die Sockelhöhe, die Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Kellerzugang und die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch einen Balkon betreffen. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
Zu TOP 7: Das Fußball-Minispielfeld in Zeutern, das zur Förderung der Nachwuchsarbeit vom DFB nach der WM 2006 kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, ist nun schadhaft. Es wurde 2008 eröffnet und ist für viele junge Sportler ein Anziehungspunkt. Brandlöcher u. a. Beschädigungen des Kunstrasens hat die Gemeinde immer wieder geflickt, doch jetzt ist ein Austausch unumgänglich. Der Gemeinderat entscheidet über den Austausch des Rasens.
Zu TOP 8: Im Konzessionsvertrag gestattet die Gemeinde der Konzessionärin (Netze-Gesellschaft Südwest mbH für die Gasversorgung bzw. NetzeBW GmbH für die Stromversorgung), alle im Konzessionsgebiet gelegenen öffentlichen Verkehrswege (Straße, Wege, Plätze und Brücken sowie die öffentlichen Gewässer), über die der Gemeinde das Verfügungsrecht zusteht, für die Errichtung und den Betrieb von Verteilungsanlagen zu nutzen. Die Verträge sind auf die Dauer von 20 Jahren ausgelegt. Als Entschädigung erhält die Gemeinde u. a. eine jährlich zu leistende Konzessionsabgabe. Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg und die Netzbetreiber haben sich auf die Aktualisierung eines Musterkonzessionsvertrages verständigt. Die Änderungen des Musterkonzessionsvertrages sind in allen Punkten vorteilhaft für die Kommunen und wurden vom Innenministerium Baden-Württemberg bestätigt. Der Gemeinderat entscheidet über die Anpassung der Konzessionsverträge für Strom und Gas.
Zu TOP 9: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.