Klima und Bauen
Gemeindliches Förderprogramm „Stärkung der Ortskerne in Ubstadt-Weiher“
- Förderrichtlinien zur Stärkung der Ortskerne (26 KiB)
- Lageplan Ubstadt (1,2 MiB)
- Lageplan Weiher (1,2 MiB)
- Lageplan Stettfeld (470 KiB)
- Lageplan Zeutern (682 KiB)
Laufende Bebauungsplanverfahren
Rechtskräftige Bebauungspläne
- Inkrafttreten der 16. Änderung des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Süd“ im OT Stettfeld (508 KiB)
- Inkrafttreten der 8. Änderung des Bebauungsplanes Überrück im OT Ubstadt (1,5 MiB)
- Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Aue-Brühl im OT Stettfeld (1,4 MiB)
- Inkraftreten der 8. Änderung des B-Plans Kleine Brückenwiese im OT Stettfeld (1,3 MiB)
- Inkrafttreten der 9. Änderung des Bebauungsplanes Kuckuckswald im OT Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (6,3 MiB)
- Inkrafttreten der 10. Änderung des Bebauungsplanes Kuckuckswald im OT Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (1,8 MiB)
- Inkrafttreten der 11. Änderung des Bebauungsplanes Kuckuckswald im OT Weiher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (1,3 MiB)
- Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Tiefeweg-Sternen“ im OT Ubstadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (1,4 MiB)
Gemeindebauplätze
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat sich dazu entschieden, den gesamten Prozess der Bauplatzvermarktung über die vom Land Baden-Württemberg ausgezeichnete Plattform „Baupilot.com“ abzuwickeln. Diese Plattform entspricht allen Vorgaben der DSGVO.
Mit dem nachstehende Link können Sie sich auf der Plattform „Baupilot“ registrieren und anschließend in die Interessentenliste der Gemeinde Ubstadt-Weiher eintragen.
Damit verpassen Sie keine Informationen mehr und werden sobald eine Bauplatzvergabe in dem von Ihnen gewünschten Ortsteil ansteht per E-Mail informiert.
www.baupilot.com/ubstadt-weiher
Gutachterausschuss
zum 31.05.2021 aufgelöst
Die Novellierung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg machte eine grundsätzliche Neuordnung im Gutachterausschusswesen erforderlich.
Um den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können, haben die Städte Bruchsal, Östringen und Stutensee und die Gemeinden Bad Schönborn, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Walzbachtal, Weingarten und Ubstadt- Weiher eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses geschlossen.
Mit Wirkung vom 01.06.2021 wurden die Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Ubstadt-Weiher nun vollständig auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal übertragen.
Sofern Sie eine Grundstückswertermittlung durch den neuen gemeinsamen Gutachterausschuss beantragen wollen, oder Auskünfte zu Bodenrichtwerten wünschen, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal, Luisenstraße 13 in 76646 Bruchsal wenden.
Tel.: 07251/79177
E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de
Internet: www.bruchsal.de/gutachterausschuss
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1.1.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal hat am 1. Juni 2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 beschlossen.
Diesen Bodenrichtwerten kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie erstmalig Berechnungsgrundlage der reformierten Grundsteuer ab 2025 werden. Die Steuerpflichtigen müssen zu diesem Zweck zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung für die Grundsteuer B unter Angabe des Bodenrichtwerts und der Grundstücksfläche machen.
Den für Ihr Grundstück ermittelten Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 können Sie mit dem nachstehenden Link einsehen:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de
Onlineauskünfte:
a) Energie-Effizienz-Experten
b) effizienzhaus.zukunft-haus.info
Energieausweise Ausstellerliste
Schornsteinfegerkehrbezirke in Ubstadt-Weiher
Ortsteil Ubstadt und Stettfeld:
Alexander Weber (Neue Heimat 3, 76327 Pfinztal, Tel: 0721/94309736, mobil: 0157/ 52653596, Mail: kaminfeger-weber@gmx.de)
Ortsteil Zeutern:
Alexander Weber (Neue Heimat 3, 76327 Pfinztal, Tel: 0721/94309736, mobil: 0157/ 52653596, Mail: kaminfeger-weber@gmx.de)
Ausnahme: Industriestraße und Waldmühle, hier ist zuständig: Herr Adolf Brecht, Schulstr. 22, 76703 Kraichtal, Tel.: 07251/3679315
Ortsteil Weiher ist unterteilt in 3 Bezirke:
Alexander Weber (Neue Heimat 3, 76327 Pfinztal, Tel: 0721/94309736, mobil: 0157/ 52653596, Mail: kaminfeger-weber@gmx.de), ist zuständig für folgende Straßen: Ubstadter Straße, Hauptstr. 2-172 und 69-141, Kirchplatz, Am Pfarrberg, Burgstraße, Alte Poststraße, Pfarrer-Vogel-Straße, Kastanienweg, Ritterstraße, Hirschstraße, Brunnenstraße, Schulstr. 2-50 und Heerstr. 40a-52.
Herr Norbert Anzlinger, Dürer Str. 1a, 68789 St.- Leon-Rot, Tel.: 06227/55232 ist zuständig für folgende Straßen: Hauptstr. 1 bis 65, Forster Straße, Langstraße, Waldstraße, Hahnenstraße, Gärtnerstraße, Weidenäcker, Wendelinusstraße, Speyerer Straße, Furtwiese, Hambrückener Weg, Schulstr. 1 bis 25, Heerstr. 2 bis 40 und 54 bis 74 und 1 bis 111, Westring, Spitzenäcker, Lindenweg, Kohlweg, Im Mittelfeld, In der Hardt, Morgenweg und Nikolausplatz.
Herr Matthias Langer, Odenwaldstr. 5, 76646 Bruchsal, Tel. 07251/359084, ist zuständig für folgende Straßen: Hauptstr. 145 bis 165, Friedhofweg, In der Mulde, Rudolf-Händel-Straße, Markwardstraße und Wilarestraße.
Wir möchten darauf hinweisen, dass motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen anmeldepflichtig sind. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher bietet Ihren Einwohnern seit Jahren die Möglichkeit sich für motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen zum Zwecke der Gartenbewässerung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilen zu lassen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit: für Gartengrundstücke bis 300 m² 275 € und für Gartengrundstücke über 300 m² 325 €. Die Befreiung gilt für 10 Jahre.
Leider müssen wir aber immer wieder feststellen, dass motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen/Brunnen ohne Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang betrieben werden, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sollten Sie für Ihren motorbetriebenen Brunnen zur Gartenbewässerung noch keinen Antrag auf Befreiung auf Anschluss- und Benutzungszwang gestellt haben, so sollten Sie dies tun.
Anträge für die Anmeldung der Brunnen sind erhältlich beim Rechnungsamt, Frau Heitlinger oder Frau Weiler, Tel.: 07251/617-56.
Online Formular: Antrag auf Befreiung
Online Formular: Wasserrechtliches Verfahren -Landratsamt